Familienbonus Plus - Alle Informationen
von Doris Rosenlechner-Urbanek

DER "FAMILIENBONUS PLUS"

Eltern, die arbeiten, sollen durch einen "Familienbonus Plus" genannten Absetzbetrag höhere Anerkennung erfahren – schließlich leisten sie einen besonders großen Beitrag für die Gesellschaft. So sieht es das neue Gesetz der Bundesregierung vor. Was aber ist mit Geringverdienenden? Eine kritische Einschätzung.
Der Familienbonus Plus war ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung: Es verspricht, 950.000 Familien und 1,6 Mio. Kinder finanziell zu unterstützen, indem die Steuerlast der Eltern reduziert wird. Das war der Regierung immerhin 1,2 Mrd. Euro wert. Der steuerliche Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten fallen im Gegenzug weg. Während die bisherigen Regelungen nur die Steuerbemessungsgrundlage mindern, senkt der Familienbonus die tatsächliche Steuerlast und ist deshalb um ein Fünffaches wirksamer. Doch für wen?
WER PROFITIERT WIE VIEL?
- Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.700 Euro (bei einem Kind) oder 2.300 Euro (bei zwei Kindern) kann der Familienbonus voll ausgeschöpft werden. Das bedeutet, dass maximal 1.500 Euro pro Kind und Jahr von der Lohn- bzw. Einkommensteuer abgezogen werden.
- (Getrennt lebende) Eltern können den Bonus auch 50/50 teilen und jeweils bis zu 750 Euro von ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer abziehen.
Die individuelle Entlastung lässt sich über ein Berechnungsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen online berechnen. Brutto-Netto-Rechner geben vorab Informationen über die individuell geleistete Lohnsteuer und deshalb auch über die Höhe des Familienbonus.
GERING VERDIENENDE ELTERN
Der Familienbonus soll arbeitenden Eltern zugutekommen. Gering verdienende Eltern, die wenig oder keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlen, profitieren jedoch weniger vom Familienbonus (siehe Kasten: Beispiel einer Mutter mit durchschnittlichem Einkommen) bzw. gehen überhaupt leer aus. Dass ihre Kinder ebenso viel Geld kosten, tagtäglich ebenso gehegt und gepflegt werden, findet keine Berücksichtigung. Gut ein Drittel der Arbeitnehmenden liegt aufgrund ihres geringen Einkommens unter der Lohnsteuergrenze. Vor allem Kinder von Alleinerziehenden sind armutsgefährdet. Nach Kritik aus deren Reihen führte die Regierung doch für Alleinerziehende (und Alleinverdienende), die keine Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen, einen Kindermehrbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr ein.
EIN RECHENBEISPIEL
In Österreich verdienen Frauen im Durchschnitt 1.480 Euro monatlich. Die dafür fällige Lohn- bzw. Einkommensteuer beläuft sich auf rund 640 Euro pro Jahr. Teilen sich die Eltern den Familienbonus, kann eine Mutter mit durchschnittlichem Einkommen diese 640 Euro als Familienbonus geltend machen. Sie bezahlt keine Lohn- bzw. Einkommensteuer, kann aber den Familienbonus nicht voll ausschöpfen (ihr höchstmöglicher Anteil an der Steuerreduktion wären 750 Euro). Männer verdienen in Österreich im Durchschnitt um die 2.400 Euro brutto. Väter können von den dafür fälligen 3.437 Euro Lohn- bzw. Einkommensteuer jährlich den Familienbonus sowohl alleine (1.500 Euro pro Kind) als auch geteilt (750 Euro pro Kind) in Anspruch nehmen. Sie zahlen dann nur mehr 1.937 Euro bzw. 2.687 Euro (bei geteiltem Bonus) Lohn- bzw. Einkommensteuer.
WER PROFITIERT VON DER REGELUNG?

Geldleistungen wie der Familienbonus steuern anders als zweckgebundene Sachleistungen (wie z.B. der Anspruch auf einen kostenfreien Kindergartenplatz).
Der Familienbonus wirkt möglicherweise einem Arbeitsanreiz von Müttern in Partnerschaften entgegen, da durch das Zuhausebleiben der Frau Kinderbetreuungskosten gespart werden können und sich der Familienbonus dennoch über den traditionell besser verdienenden Mann abziehen lässt. Neben finanziellen Fragen beeinflussen aber auch Qualifizierung und Chancen am Arbeitsmarkt, das Vorhandensein qualitativer Kinderbetreuung sowie gesellschaftliche Normen und geschlechtliche Rollenbilder die Erwerbstätigkeit von Müttern.