Vom gelben Heft zur App: Was sich beim Eltern-Kind-Pass ändert
Seit Jahrzehnten gehört das gelbe Heftchen zur Schwangerschaftsvorsorge in Österreich. Seit 1. Jänner 2024 trägt es einen neuen Namen: aus dem Mutter-Kind-Pass wurde der Eltern-Kind-Pass. Hinter der Umbenennung steht das Eltern-Kind-Pass-Gesetz 2023 (EKPG), mit dem die Vorsorge für werdende Familien Schritt für Schritt erweitert und modernisiert wird.
Der nächste große Schritt ist die Digitalisierung ab Herbst 2026. Ab 1. Oktober 2026 wird der Pass digital.. Für alle ab diesem Tag neu festgestellten Schwangerschaften gibt es kein Papierheft mehr, sondern eine App und einen Webzugang. Wer ein bestehendes gelbes Heft hat, behält es. Und für Kinder, die zwischen 1. Oktober 2026 und 28. Februar 2027 zur Welt kommen, bleibt es beim Papier. Erst ab 1. März 2027 starten auch alle Neugeborenen direkt digital.
Welche Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, welche Neuerungen das Vorsorgeprogramm bringt und was die häufigsten Fachbegriffe bedeuten: ein aktueller Überblick.
Wer den Eltern-Kind-Pass bekommt und was er kostet
Den Eltern-Kind-Pass erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, sobald die Schwangerschaft bestätigt ist. Ausgestellt wird er üblicherweise in der gynäkologischen Praxis, möglich ist das aber auch bei AllgemeinmedizinerInnen, in Fachambulatorien oder in Mutterberatungsstellen.
Bei VertragsärztInnen sind alle vorgesehenen Untersuchungen kostenlos. Auch wer nicht krankenversichert ist, verliert seinen Anspruch nicht. In diesem Fall genügt ein vorab eingeholter Anspruchsbeleg der für den Wohnort zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse. WahlärztInnen verrechnen ihre Leistungen privat. Die Honorarnote samt Zahlungsbestätigung kann anschließend bei der Sozialversicherung eingereicht werden, die einen Teil der Kosten rückerstattet.
Wichtig zu wissen: Der Pass ist die Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe. Vorgeschrieben sind fünf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sowie die ersten fünf Untersuchungen des Kindes. Wird eine der vorgeschriebenen Untersuchungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann das Kinderbetreuungsgeld gekürzt werden. Beziehen beide Eltern Kinderbetreuungsgeld, kann die Kürzung jeweils für beide gelten.
Die drei Schwangerenultraschalls, die beiden Hüftultraschalls beim Baby und die Hebammenberatung fallen nicht in dieses verpflichtende Programm. Empfehlenswert sind sie trotzdem.
Die Untersuchungen in der Schwangerschaft, Woche für Woche
In den neun Monaten bis zur Geburt sind fünf ärztliche Untersuchungen, drei Ultraschalls und ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme vorgesehen.
Den Großteil davon übernimmt die betreuende Frauenärztin oder der Frauenarzt. Lediglich die zweite Untersuchung führt in eine internistische oder allgemeinmedizinische Ordination.
Bis Ende der 16. SSW: Erstuntersuchung und erster Blick auf das Baby
Die erste große Untersuchung soll bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche (SSW) abgeschlossen sein. Auf dem Programm stehen die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese), das Festlegen des voraussichtlichen Geburtstermins, eine gynäkologische Kontrolle und ein umfangreiches Blutbild. Geprüft werden dabei unter anderem:
- Blutgruppe und Rhesusfaktor
- die roten Blutwerte (Hämoglobin und Hämatokrit)
- die Immunlage gegen Röteln
- Antikörper auf Lues (Syphilis), HIV und Toxoplasmose
Im selben Zeitraum, zwischen der 8. und 12. SSW, erfolgt der erste Ultraschall. Dabei wird die Entwicklung des Embryos beurteilt und festgestellt, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Für viele werdende Eltern ist es der erste Blick auf ihr Baby.
17. bis 22. SSW: Organscreening, Hebammenberatung und ein Blick auf die Mutter
Zwischen der 17. und 20. SSW folgt die zweite gynäkologische Untersuchung, kombiniert mit einer internistischen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht hier die Gesundheit der werdenden Mutter: Bisher unentdeckte Erkrankungen sollen frühzeitig erkannt werden, etwa im Bereich Herz-Kreislauf, Schilddrüse oder Stoffwechsel.
Zwischen der 18. und 22. SSW ist der zweite Ultraschall vorgesehen, das sogenannte Organscreening. Dabei werden beim ungeborenen Kind die Herztätigkeit, die Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta beurteilt.
Im selben Zeitfenster steht jeder Schwangeren ein einstündiges Hebammengespräch zu. Es ist freiwillig, kostenfrei und keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Inhaltlich ist es aber äußerst wertvoll, weil hier in Ruhe alles besprochen werden kann, was Schwangere bewegt: der Verlauf der Schwangerschaft, die verschiedenen Möglichkeiten der Geburt, das Wochenbett, das Stillen, Ernährung und Bewegung sowie der bewusste Umgang mit Alkohol und Nikotin. Auch persönliche Sorgen und Unsicherheiten finden in diesem Gespräch ihren Platz.
Wie finde ich die richtige Hebamme?
Eine passende Hebamme lässt sich auf verschiedenen Wegen finden. Die offizielle Hebammensuche des Österreichischen Hebammengremiums auf hebammen.at ist die umfassendste Datenbank. Empfehlungen kommen außerdem häufig aus der gynäkologischen Praxis, von Geburtskliniken, von Mutterberatungsstellen oder aus dem persönlichen Umfeld. Wer eine bestimmte Hebamme wünscht, sollte früh anfragen, da viele Hebammen Monate im Voraus ausgebucht sind.
24. bis 28. SSW: Zuckertest, Blutbild und Hepatitis B
Mit fortschreitender Schwangerschaft verändert sich der Hormonhaushalt der Mutter. Das kann sich auch auf den Zuckerstoffwechsel auswirken. Deshalb ist zwischen der 24. und 28. SSW der orale Glukose-Toleranztest vorgesehen, kurz oGTT und auch als Zuckerbelastungstest bekannt.
Der Ablauf: Die Schwangere kommt nüchtern in die Ordination oder ins Labor, wo eine erste Blutprobe abgenommen wird. Anschließend trinkt sie eine genau dosierte Zuckerlösung mit 75 Gramm Glukose in Wasser. Nach einer und nach zwei Stunden wird der Blutzucker erneut bestimmt.
Ziel der Untersuchung ist die frühzeitige Erkennung eines Schwangerschaftsdiabetes (auch Gestationsdiabetes oder GDM). Betroffen sind je nach Studie fünf bis zehn Prozent der Schwangeren, oft ohne spürbare Symptome. Bleibt der Blutzuckerspiegel dauerhaft erhöht, kann das Folgen für Mutter und Kind haben. In den meisten Fällen lässt sich ein Schwangerschaftsdiabetes mit angepasster Ernährung und mehr Bewegung gut behandeln.
Im Rahmen dieser dritten gynäkologischen Untersuchung werden außerdem durchgeführt:
- eine zweite Blutbildkontrolle
- ein Test auf Hepatitis B (HBs-Antigen-Bestimmung)
- bei Bedarf eine Nachkontrolle auf Toxoplasmose
30. bis 34. SSW: Dritter Ultraschall und Wachstumskontrolle
Zwischen der 30. und 34. SSW rücken Wachstum und Lage des Kindes in den Mittelpunkt. Die vierte gynäkologische Untersuchung wird mit dem dritten Ultraschall verknüpft. Beurteilt werden der Wachstumsverlauf, die Position des Babys (idealerweise mit dem Kopf nach unten), die Plazenta und die Fruchtwassermenge. Die Ergebnisse dieser Untersuchung fließen häufig in die weitere Geburtsplanung ein.
35. bis 38. SSW: Die letzte Untersuchung vor der Geburt
Wenige Wochen vor dem errechneten Termin folgt die fünfte und letzte Untersuchung in der Schwangerschaft. Kontrolliert werden Harn, Gewicht, Blutdruck und Bauchumfang, ergänzt durch eine vertiefende gynäkologische Untersuchung. Danach beginnt für die werdenden Eltern die Wartezeit auf die Geburt.
Nach der Geburt: Die ersten Untersuchungen des Babys
Auch nach der Geburt geht das Vorsorgeprogramm nahtlos weiter. Zehn Untersuchungen des Kindes sind im Eltern-Kind-Pass vorgesehen, ergänzt durch zwei Hüftultraschalls. Für das volle Kinderbetreuungsgeld zählen die ersten fünf Untersuchungen. Die übrigen sind freiwillig, aus gesundheitlicher Sicht aber klar zu empfehlen.
Direkt nach der Geburt: Erstuntersuchung und APGAR-Score
Schon in den ersten Minuten nach der Entbindung beginnt die erste Beurteilung des Babys mit dem APGAR-Score. Eine Hebamme oder Ärztin überprüft das Neugeborene nach einer Minute, dann erneut nach fünf und meist auch nach zehn Minuten. Die fünf Buchstaben des Namens stehen für Atmung, Puls, Grundtonus (also die Muskelspannung), Aussehen (Hautfarbe) und Reflexe.
Pro Kategorie werden null, ein oder zwei Punkte vergeben, insgesamt sind höchstens zehn möglich. Werte zwischen sieben und zehn gelten als normal. Liegt das Ergebnis darunter, braucht das Baby meist nur etwas mehr Zeit, um sich an die neue Umgebung außerhalb des Mutterleibs zu gewöhnen.
Wichtig zu wissen: Der APGAR-Score ist eine Momentaufnahme und sagt nichts über die spätere Entwicklung des Kindes aus.
Ebenfalls in den ersten Stunden werden Größe, Gewicht und Kopfumfang erfasst. Zwischen 36 und 72 Stunden nach der Geburt folgt das Neugeborenen-Screening. Über einen kleinen Stich in die Ferse werden einige Tropfen Blut auf eine spezielle Filterpapierkarte aufgebracht und an das österreichische Screening-Labor an der Wiener Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde geschickt.
Dort läuft das Programm bereits seit den 1960er-Jahren. Heute wird auf rund drei Dutzend seltene, aber gut behandelbare Erkrankungen untersucht, darunter:
- angeborene Stoffwechselstörungen wie die Phenylketonurie (PKU)
- Hormonerkrankungen wie die angeborene Schilddrüsenunterfunktion
- die zystische Fibrose
- das adrenogenitale Syndrom
- seit 2021 auch die spinale Muskelatrophie und schwere angeborene Immundefekte (SCID)
Etwa 150 Mal pro Jahr findet das Screening in Österreich eine behandlungsbedürftige Erkrankung. Wird sie früh erkannt, lässt sie sich meist sehr gut therapieren, häufig mit gezielter Ernährung oder Medikation.
1. Lebenswoche: Basisuntersuchung und erster Hüftultraschall
In der ersten Lebenswoche prüft die Pädiaterin oder der Pädiater die wichtigsten Reflexe und kontrolliert die körperliche Verfassung des Babys. Außerdem beginnt nun die Gabe von Vitamin K, das einer gefährlichen Form der Hirnblutung vorbeugt. Ab der zweiten Lebenswoche kommt Vitamin D dazu.
Zentral in dieser Woche ist der erste Hüftultraschall, eine schmerzfreie und strahlenfreie Untersuchung des Hüftgelenks durch PädiaterInnen oder OrthopädInnen. Ziel ist es, eine Hüftdysplasie (eine angeborene Fehlbildung der Hüftgelenkpfanne, bei der das Hüftgelenk nicht ausreichend stabil gehalten wird) oder eine Hüftluxation früh zu erkennen. Beides ist gut behandelbar, sofern rasch reagiert wird.
Seit Einführung der Routine-Untersuchung vor rund zwei Jahrzehnten hat sich die Zahl der offenen Hüftoperationen bei Säuglingen in Österreich nach Angaben des Berufsverbandes mehr als halbiert.
4. bis 7. Lebenswoche: Erste umfassende Kontrolle
In der vierten bis siebten Lebenswoche steht die nächste größere Untersuchung an. Erneut werden Maße genommen, die Reflexe geprüft und Hör- und Sehvermögen kontrolliert. Herz und Lunge werden abgehört, die Wirbelsäule begutachtet. Ein orthopädischer Blick erfasst den Bewegungsapparat von Kopf bis Fuß.
Der zweite Hüftultraschall wird zwischen der vierten und der achten Lebenswoche durchgeführt, in der Praxis meist sechs bis acht Wochen nach der Geburt.
3. bis 5. Lebensmonat: Sehen, Greifen, Hören
Zwischen drittem und fünftem Monat steht die Bewegungsentwicklung im Vordergrund. Untersucht wird, wie das Baby greift, wie es sieht und wie es auf Geräusche reagiert. Auch ein erster Blick auf mögliches Schielen und die Kontrolle der Fontanellen, also der noch offenen Stellen am Schädel des Säuglings, gehören dazu.
7. bis 9. Lebensmonat: Schwerpunkt Gehör (HNO)
Im siebten bis neunten Monat untersucht eine HNO-Ärztin oder ein HNO-Arzt das Gehör des Babys. Über eine sogenannte Reflexaudiometrie wird überprüft, wie das Kind auf Geräusche reagiert. Beobachtet werden dabei feine Reflexe wie der Lidschluss. So lassen sich Hörstörungen erkennen, lange bevor sie der Sprachentwicklung im Weg stehen können.
10. bis 14. Lebensmonat: Erste Augenuntersuchung
Mit etwa einem Jahr stehen die Entwicklungsfortschritte im Mittelpunkt: Motorik, erste Worte und die Zähne. Auch das Sehen wird zum ersten Mal genauer betrachtet, meist von KinderärztInnen.
22. bis 26. Lebensmonat: Beim Augenfacharzt
Die zweite Augenuntersuchung gehört ausschließlich in die augenärztliche Ordination. Eingesetzt wird die Skiaskopie, ein Verfahren zur exakten Bestimmung von Fehlsichtigkeit, nachdem die Pupille mit Augentropfen geweitet wurde. Auch ein möglicher Schielwinkel wird vermessen.
34. bis 38. Lebensmonat: Sprache, Zähne, erster Blutdruck
Im vierten Lebensjahr werden Körper, Augen und Ohren erneut überprüft. Erstmals wird auch der Blutdruck gemessen. Besondere Aufmerksamkeit erhalten die Sprach- und Zahnentwicklung.
46. bis 50. Lebensmonat: Ist die Sprachentwicklung abgeschlossen?
Mit knapp vier Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Zeigen sich noch Auffälligkeiten, erfolgt eine Überweisung an die Logopädin oder den Logopäden. Außerdem werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit überprüft.
58. bis 62. Lebensmonat: Schulreife
Die zehnte und letzte Untersuchung steht kurz vor der Einschulung an. Geprüft werden:
- die motorischen und visuellen Fähigkeiten
- ein letztes Mal die Sprache
- die Einschätzung der Schulreife
Damit endet das Programm des Eltern-Kind-Passes.
Was sich konkret ändert: Die Neuerungen im Eltern-Kind-Pass
Das Vorsorgeprogramm wurde seit der Einführung des Mutter-Kind-Passes mehrfach weiterentwickelt und nun erneut ausgebaut.. Mit der Umbenennung zum Eltern-Kind-Pass ab 1. Jänner 2024 und der Digitalisierung ab 1. Oktober 2026 wird das Vorsorgeprogramm schrittweise erweitert. Im Gesetz sind zusätzliche Leistungen vorgesehen; der genaue Umfang wird per Verordnung näher festgelegt.
- ein Gesundheitsgespräch in der 14. bis 17. SSW mit Schwerpunkt auf psychischen und sozialen Belastungen, geführt von Hebammen, GynäkologInnen oder AllgemeinmedizinerInnen
- eine zweite, freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt
- ein zusätzlicher, vierter Ultraschall im letzten Schwangerschaftsdrittel
- ein Hörscreening für das Neugeborene in der 1. bis 4. Lebenswoche
- weitere Laboruntersuchungen
- eine freiwillige Elternberatung beim ersten Kind, mit Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung, partnerschaftliche Aufteilung der Karenz oder Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension
- Ergänzend ist eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende und junge Eltern vorgesehen. Diese soll inhaltlich an das bestehende ÖGK-Programm REVAN anknüpfen und mit GEVAN weiterentwickelt werden.
Im Vorfeld wurde vor allem die Frage diskutiert, ob die Hebammenberatung künftig verpflichtend sein soll. Das Österreichische Hebammengremium hatte sich dafür ausgesprochen, um auch jene Schwangeren zu erreichen, die selten von sich aus den Kontakt zu einer Hebamme suchen. Beschlossen wurde anders: Die zweite Beratung kommt, bleibt aber freiwillig
Der digitale Eltern-Kind-Pass ab Oktober 2026: Was Eltern wissen müssen
Das gelbe Heft mit Stempeln, Knicken und eingelegten Ultraschallbildern wird absehbar Geschichte sein. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen digitalen Passes auf einen Blick:
Wann startet er?
Ursprünglich war der Start für Anfang 2026 angekündigt. Wegen der technischen Komplexität haben National- und Bundesrat die Einführung Ende 2025 verschoben. Verbindlich gilt nun:
- 1. Oktober 2026: Alle neu festgestellten Schwangerschaften werden ausschließlich digital erfasst.
- Zwischen 1. Oktober 2026 und 28. Februar 2027: Babys, die in diesem Zeitfenster zur Welt kommen, werden weiterhin im Papierheft dokumentiert.
- 1. März 2027: Alle ab diesem Tag geborenen Kinder erhalten ihren Eltern-Kind-Pass elektronisch.
Wie funktioniert er?
Der elektronische Eltern-Kind-Pass läuft als kostenlose Smartphone-App (für iOS und Android) und als Webportal. Sobald in der gynäkologischen Praxis eine Schwangerschaft bestätigt ist, wird der digitale Pass dort angelegt. Eltern steigen über ID Austria ein. Wer keine ID Austria hat oder keine einrichten möchte, verliert dadurch nichts: Der Anspruch auf sämtliche Untersuchungen bleibt vollständig erhalten, der Zugang über die Ordination ist gesichert.
Was die App leisten soll:
- eine Übersicht über alle anstehenden und absolvierten Untersuchungen
- automatische Erinnerungen an fällige Termine
- die digitale Ablage von Ultraschallbildern, Laborwerten und Befunden
- mehrsprachige Informationen, geplant sind Englisch, Französisch, Türkisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
- die jederzeitige Druckmöglichkeit aller Daten: Das vertraute Heft lässt sich also weiterhin in Papierform erstellen
Was ist mit Datenschutz?
Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Zugriff haben ausschließlich autorisierte Personen, also die Eltern selbst, die behandelnden ÄrztInnen und Hebammen. Eine anonyme Geburt ist in Österreich seit 2001 gesetzlich geregelt und bleibt auch im neuen digitalen System des Eltern-Kind-Passes gewährleistet. Die Daten bleiben nach Abschluss aller Untersuchungen für einen längeren Zeitraum gespeichert, vergleichbar mit den Regelungen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
Was bringt die Umstellung im Alltag?
Der Pass kann nicht mehr verloren gehen, Befunde sind jederzeit abrufbar, auch unterwegs oder bei einem Wechsel der behandelnden Ärztin. Die digitale Lösung soll auch die Übermittlung der Nachweise für das Kinderbetreuungsgeld erleichtern. Für Hebammen, ÄrztInnen und beratende Stellen wie die „Frühen Hilfen“ wird die Zusammenarbeit einfacher, weil sich Informationen schneller und sicher austauschen lassen.
Die wichtigsten Fachbegriffe und Abkürzungen kurz erklärt
Wer den Eltern-Kind-Pass durchblättert oder den Erklärungen der ÄrztInnen folgt, begegnet einer Reihe von Abkürzungen. Die gängigsten:
- SSW: Schwangerschaftswoche. „14+3 SSW“ bedeutet: 14 vollendete Wochen plus drei Tage.
- Anamnese: strukturierte Erhebung der Krankengeschichte zu Beginn jeder Behandlung.
- Grav.: Gravidität, also Schwangerschaft.
- Abort: medizinischer Begriff für Fehlgeburt
- extrauterin: außerhalb der Gebärmutter (zum Beispiel bei einer Eileiterschwangerschaft).
- Lues: Syphilis. Im Schwangerschaftsscreening wird über einen Bluttest auf Antikörper geprüft.
- HIV: humanes Immundefizienzvirus. Standardmäßig Teil des Eltern-Kind-Pass-Programms.
- Toxoplasmose: Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii. Für gesunde Erwachsene meist harmlos, in der Schwangerschaft kann eine Erstinfektion das ungeborene Kind schädigen. Übertragen wird der Erreger vor allem durch rohes Fleisch, ungewaschenes Obst und Gemüse sowie Katzenkot.
- oGTT: oraler Glukose-Toleranztest. Zuckerbelastungstest zur Erkennung von Schwangerschaftsdiabetes.
- GDM: Gestationsdiabetes, Schwangerschaftsdiabetes.
- Polyhydramnion: zu viel Fruchtwasser.
- Oligohydramnion: zu wenig Fruchtwasser.
- Hypertonie: Bluthochdruck.
- Plazenta: Mutterkuchen.
- APGAR: Bewertungsschema für Neugeborene (Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe).
- Hüftdysplasie: eine angeborene Fehlbildung beziehungsweise unzureichende Ausreifung der Hüftgelenkpfanne. Bei früher Erkennung in den allermeisten Fällen gut behandelbar.
- PKU: Phenylketonurie, eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die im Neugeborenen-Screening erfasst wird.
- Skiaskopie: augenärztliche Methode zur Bestimmung von Fehlsichtigkeit.
- HBs-Antigen: Oberflächenantigen des Hepatitis-B-Virus, Marker für eine Hepatitis-B-Infektion.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Eltern-Kind-Pass von Anfang an mitführen, idealerweise gleich nach Feststellung der Schwangerschaft.
- Eine Hebamme früh suchen, besonders dann, wenn eine Begleitung in Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett gewünscht ist.
- Fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten fünf Kinderuntersuchungen sind die Grundlage für das volle Kinderbetreuungsgeld.
- Ab 1. Oktober 2026 läuft jeder neue Pass digital. Die ID Austria empfiehlt sich, ist aber keine Voraussetzung.
Wer die Daten in Papierform vorziehen möchte: Aus dem digitalen Pass lässt sich jederzeit ein Ausdruck erstellen.
Weiterführende offizielle Informationen finden sich auf:
Autor:in:
Mag. Claudia Ohnesorg-Csik studierte Handelswissenschaften an der WU Wien. Ist Mutter von zwei Töchtern. Sie ist für die Online Redaktion zuständig und verantwortet die Social Media Präsenz. Aktuelle Artikel