
Eltern-Kind-Pass in Österreich: Untersuchungen und Neuerungen
Neues Untersuchungsprogramm seit Oktober 2026, digitaler Pass ab 2027: was Schwangere und junge Familien jetzt wissen sollten
Seit Jahrzehnten gehört das gelbe Heft zur Schwangerschaftsvorsorge in Österreich. Seit 1. Jänner 2024 heißt der frühere Mutter-Kind-Pass “Eltern-Kind-Pass”, und das Vorsorgeprogramm wird seither Schritt für Schritt ausgebaut. Für Schwangere und junge Familien bringt das zwei wichtige Änderungen:
- Seit 1. Oktober 2026: Es gilt ein erweitertes Untersuchungsprogramm mit zusätzlichen Beratungen und Untersuchungen, etwa einem Gesundheitsgespräch, einer zweiten Hebammenberatung und einem vierten Ultraschall. Das neue Programm gilt für alle, auch für bereits ausgestellte gelbe Hefte.
- Ab 1. Oktober 2027: Der Pass wird digital. Bei neu festgestellten Schwangerschaften wird dann in der Ordination ein elektronischer Eltern-Kind-Pass angelegt, das gelbe Heft wird schrittweise abgelöst.
Welche Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, was neu dazukommt, was für das Kinderbetreuungsgeld zählt und was die wichtigsten Fachbegriffe bedeuten: ein aktueller Überblick.
Was ist der Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass ist das staatliche Vorsorgeprogramm für Schwangere und Kinder bis zum 62. Lebensmonat, also bis kurz nach dem fünften Geburtstag. Die Untersuchungen sollen Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen erkennen, solange sie sich noch gut behandeln lassen.
Eingeführt wurde das gelbe Heft 1974 als Mutter-Kind-Pass. Grundlage für Umbenennung und Ausbau ist das Eltern-Kind-Pass-Gesetz 2023 (EKPG), mit dem die Vorsorge für Familien erweitert und digitalisiert wird.
Wer erhält den Eltern-Kind-Pass und was kostet er?
Den Eltern-Kind-Pass erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, sobald die Schwangerschaft bestätigt ist. Ausgestellt wird er üblicherweise in der gynäkologischen Praxis, möglich ist das aber auch bei AllgemeinmedizinerInnen, in Fachambulatorien oder in Mutterberatungsstellen.
Bei ÄrztInnen mit Kassenvertrag sind alle vorgesehenen Untersuchungen kostenlos. Auch ohne Krankenversicherung bleibt der Anspruch bestehen. In diesem Fall ist vor der Untersuchung ein Anspruchsbeleg der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) am Wohnort nötig.
WahlärztInnen, also ÄrztInnen ohne Kassenvertrag, verrechnen ihre Leistungen privat. Honorarnote und Zahlungsbestätigung können anschließend bei der Sozialversicherung eingereicht werden, die einen Teil der Kosten rückerstattet. Untersuchungen im Ausland werden anerkannt, sofern Inhalt und Zeitpunkt den österreichischen Vorgaben entsprechen.
Welche Untersuchungen braucht es für das volle Kinderbetreuungsgeld?
Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe sind fünf ärztliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat. Fehlt ein Nachweis oder findet eine Untersuchung nicht im vorgesehenen Zeitraum statt, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt. Beziehen beide Eltern Kinderbetreuungsgeld, kann die Kürzung jeden Elternteil treffen.
Nicht vorgeschrieben sind die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die beiden Hüftultraschalluntersuchungen beim Baby und die Hebammenberatungen. Das gilt auch für alle Leistungen, die mit Oktober 2026 neu hinzugekommen sind. Empfehlenswert sind sie dennoch.
Was ist seit 1. Oktober 2026 neu?
Das erweiterte Programm bringt vor allem mehr Beratung und einen stärkeren Fokus auf die seelische Gesundheit von Müttern und Familien.
Die Neuerungen im Überblick:
- ein Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. SSW
- eine erste Hebammenberatung, die früher möglich ist, und eine zweite Hebammenberatung zwischen der 24. und 34. SSW
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung anstelle der bisherigen internistischen Kontrolle
- ein vierter Ultraschall zwischen der 35. und 38. SSW
- zusätzliche Laborwerte, etwa ein Test auf B-Streptokokken
- die Elternberatung in Familienberatungsstellen
- mehr Prävention bei den Kindesuntersuchungen
- das digitale Speichern von Ultraschallbildern
Details dazu folgen in den jeweiligen Abschnitten.
Welche Untersuchungen sind in der Schwangerschaft vorgesehen?
Bis zur Geburt umfasst der Eltern-Kind-Pass folgende Termine:
- fünf Untersuchungen bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung
- vier Ultraschalluntersuchungen
- ein Gesundheitsgespräch
- zwei Hebammenberatungen
Die Zeitangaben beziehen sich jeweils auf die Schwangerschaftswoche (SSW).
Bis Ende der 16. SSW: Erstuntersuchung und erster Ultraschall
Die erste große Untersuchung sollte bis Ende der 16. SSW stattfinden.
Sie umfasst:
- ein ausführliches Gespräch über die bisherige Krankengeschichte (Anamnese)
- die Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins
- eine frauenärztliche Untersuchung
- eine umfassende Blutuntersuchung
Im Blut kontrolliert werden unter anderem:
- Blutgruppe und Rhesusfaktor, ein erbliches Merkmal der roten Blutkörperchen
- die roten Blutwerte (Hämoglobin und Hämatokrit), die etwa auf eine Blutarmut hinweisen
- der Immunschutz gegen Röteln
- Antikörper gegen Syphilis (Lues), HIV und Toxoplasmose
Neu ist: Bei erhöhtem Risiko für Schwangerschaftsdiabetes kann der Zuckerbelastungstest (oGTT) bereits zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Ist die Mutter Rhesus-negativ, lässt sich außerdem bestimmen, welchen Rhesusfaktor das Baby hat. Das ist wichtig, weil unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind Folgen für die Schwangerschaft haben können.
Zwischen der 8. und 12. SSW findet der erste Ultraschall statt. Beurteilt wird, wie sich das Baby entwickelt und ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. Für viele Eltern ist es das erste Bild ihres Kindes.
14. bis 20. SSW: Gesundheitsgespräch, Hebammenberatung und allgemeinmedizinischer Check
In diesem Zeitfenster bündeln sich mehrere Neuerungen. Die frühere internistische Untersuchung gibt es in dieser Form nicht mehr. Sie wurde zu einer allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung ausgebaut, bei der die Gesundheit der werdenden Mutter im Mittelpunkt steht.
Ebenfalls neu ist das Gesundheitsgespräch, das der seelischen Verfassung der Schwangeren gilt. Gefragt wird, wie es ihr derzeit geht, ob es in der Familie psychische Erkrankungen gibt und ob sie selbst bereits Phasen von Depression oder Angst erlebt hat. Ebenso Thema sind finanzielle Sorgen, der Rückhalt durch PartnerIn, Familie und Freundeskreis sowie Belastungen im Beruf oder im Privatleben.
Ein zweiter Teil des Gesprächs widmet sich Ernährung, Gewichtszunahme und Stillen sowie den Risiken, die Nikotin, Alkohol und Drogen für das Kind bergen. Zeigt sich dabei Unterstützungsbedarf, werden passende Angebote aufgezeigt, etwa die Frühen Hilfen. Alles Besprochene bleibt vertraulich. Geführt wird das Gespräch von einer Hebamme im Rahmen der ersten Hebammenberatung oder in der hausärztlichen Ordination.
Die erste Hebammenberatung ist nun bereits ab der 14. SSW möglich, bisher war sie es erst ab der 18. SSW. Sie ist kostenfrei und keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Das Gespräch bietet Raum, in Ruhe alle Fragen zu besprechen, die Schwangere beschäftigen:
- den Verlauf der Schwangerschaft
- die Geburt und das Wochenbett
- das Stillen
- Ernährung und Bewegung
- den bewussten Umgang mit Alkohol und Nikotin
Zwischen der 17. und 20. SSW folgt die zweite Untersuchung bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt.
Wie findet man die passende Hebamme?
Die umfassendste Suche bietet das Österreichische Hebammengremium auf hebammen.at. Dort sind auch jene Hebammen gelistet, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes anbieten. Empfehlungen kommen außerdem häufig aus der gynäkologischen Ordination, von Geburtskliniken, von Mutterberatungsstellen oder aus dem Bekanntenkreis. Wer eine bestimmte Hebamme wünscht, sollte früh anfragen, denn viele sind Monate im Voraus ausgebucht.
18. bis 22. SSW: Zweiter Ultraschall
Beim zweiten Ultraschall werden die Herztätigkeit des Babys, die Fruchtwassermenge und die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) beurteilt.
Neu ist die Messung des Gebärmutterhalses (Zervix) mittels Ultraschall über die Scheide. Ist der Gebärmutterhals zu kurz oder öffnet er sich zu früh, kann das auf ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt hinweisen.
24. bis 34. SSW: Zweite Hebammenberatung
Die zweite, ebenfalls freiwillige Hebammenberatung ist neu im Programm. Sie gilt vor allem dem seelischen Wohlbefinden der Schwangeren. Kurze standardisierte Fragebögen helfen, depressive Verstimmungen oder Angstzustände in der späten Schwangerschaft und rund um die Geburt rechtzeitig zu erkennen.
Im Vorfeld war diskutiert worden, ob die Hebammenberatung verpflichtend werden soll. Das Österreichische Hebammengremium hatte sich dafür ausgesprochen, um auch Schwangere zu erreichen, die selten von sich aus Kontakt zu einer Hebamme suchen. Beschlossen wurde anders: Die zweite Beratung kommt, bleibt aber freiwillig.
25. bis 28. SSW: Zuckertest, Blutbild und Hepatitis B
Während der Schwangerschaft verändert sich der Hormonhaushalt, was sich auch auf den Zuckerstoffwechsel auswirken kann. Deshalb ist in diesem Zeitraum der orale Glukose-Toleranztest vorgesehen, kurz oGTT oder Zuckerbelastungstest.
Der Ablauf:
- Die Schwangere kommt nüchtern in die Ordination oder ins Labor, wo zunächst Blut abgenommen wird.
- Anschließend trinkt sie eine Lösung mit 75 Gramm Zucker (Glukose) in Wasser.
- Nach einer und nach zwei Stunden wird der Blutzucker erneut gemessen.
Der Test dient der Früherkennung eines Schwangerschaftsdiabetes (auch Gestationsdiabetes oder GDM). Betroffen sind je nach Studie fünf bis zehn Prozent der Schwangeren, oft ohne spürbare Beschwerden. Bleibt der Blutzucker dauerhaft erhöht, kann das Mutter und Kind belasten. In den meisten Fällen lässt sich ein Schwangerschaftsdiabetes mit angepasster Ernährung und mehr Bewegung gut behandeln.
Nicht geeignet ist der Test für Frauen nach bestimmten Magen-Darm-Operationen, etwa einer Magenverkleinerung.
Bei dieser dritten Untersuchung bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt erfolgen außerdem:
- eine zweite Kontrolle der Blutwerte
- ein Test auf Hepatitis B (HBs-Antigen-Bestimmung)
- bei Bedarf eine erneute Kontrolle auf Toxoplasmose
30. bis 34. SSW: Dritter Ultraschall und Wachstumskontrolle
In diesem Zeitraum stehen Wachstum und Lage des Kindes im Mittelpunkt. Die vierte Untersuchung wird mit dem dritten Ultraschall kombiniert.
Beurteilt werden:
- das Wachstum des Babys
- seine Lage, idealerweise mit dem Kopf nach unten
- der Mutterkuchen
- die Fruchtwassermenge
Die Ergebnisse fließen häufig in die Planung der Geburt ein.
35. bis 38. SSW: Letzte Untersuchung und neuer vierter Ultraschall
Wenige Wochen vor dem errechneten Termin folgt die fünfte und letzte Untersuchung in der Schwangerschaft. Kontrolliert werden Harn, Gewicht, Blutdruck und Bauchumfang. Zudem führt die Ärztin oder der Arzt eine abschließende frauenärztliche Untersuchung durch.
Neu ist ein Test auf B-Streptokokken. Viele Frauen tragen diese Bakterien unbemerkt in sich, bei der Geburt können sie jedoch auf das Baby übertragen werden. Ebenfalls neu ist ein vierter Ultraschall in diesem Zeitraum.
Was bietet die neue Elternberatung?
Die Elternberatung reicht über medizinische Fragen hinaus. Sie findet in geförderten Familienberatungsstellen statt, ist kostenfrei und vertraulich und steht Müttern wie Vätern offen, von der bestätigten Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes.
Themen der Beratung sind unter anderem:
- finanzielle Leistungen rund um die Geburt
- die Wahl des passenden Karenzmodells
- Elternteilzeit und beruflicher Wiedereinstieg
- Pensionssplitting, also die Möglichkeit, Pensionszeiten zwischen den Eltern aufzuteilen
- die Aufteilung der Familienarbeit
- Erziehungsfragen und Konflikte in der neuen Rolle
Welche Untersuchungen sind für das Baby nach der Geburt vorgesehen?
Nach der Geburt sieht der Eltern-Kind-Pass neun Untersuchungen des Kindes vor, von der ersten Lebenswoche bis vor die Einschulung. Dazu kommen zwei Hüftultraschalluntersuchungen. Die ersten fünf Untersuchungen sind für das Kinderbetreuungsgeld relevant. Die weiteren sind freiwillig, aus medizinischer Sicht aber sehr zu empfehlen.
Seit Oktober 2026 umfasst die dritte Untersuchung zudem ein Gespräch über mögliche psychosoziale Belastungen der Familie. Ab diesem Termin sprechen ÄrztInnen bei jeder weiteren Untersuchung gezielt Präventionsthemen an:
- Schutz vor Passivrauch
- Zahnpflege und Mundgesundheit
- Sonnenschutz
- Unfallverhütung im Alltag
- Impfungen
- Unterstützungsangebote wie die Frühen Hilfen
- das Thema Gewalt
Direkt nach der Geburt: Erstuntersuchung und APGAR-Score
Schon in den ersten Minuten nach der Entbindung beginnt die erste Beurteilung des Babys mit dem APGAR-Score. Eine Hebamme oder Ärztin überprüft das Neugeborene nach einer Minute, dann erneut nach fünf und meist auch nach zehn Minuten. Die fünf Buchstaben des Namens stehen für Atmung, Puls, Grundtonus (also die Muskelspannung), Aussehen (Hautfarbe) und Reflexe.
Pro Kategorie werden null, ein oder zwei Punkte vergeben, insgesamt sind höchstens zehn möglich. Werte zwischen sieben und zehn gelten als normal. Liegt das Ergebnis darunter, braucht das Baby meist nur etwas mehr Zeit, um sich an die neue Umgebung außerhalb des Mutterleibs zu gewöhnen.
Wichtig zu wissen: Der APGAR-Score ist eine Momentaufnahme und sagt nichts über die spätere Entwicklung des Kindes aus.
Ebenfalls in den ersten Stunden werden Größe, Gewicht und Kopfumfang erfasst. Zwischen 36 und 72 Stunden nach der Geburt folgt das Neugeborenen-Screening. Über einen kleinen Stich in die Ferse werden einige Tropfen Blut auf eine spezielle Filterpapierkarte aufgebracht und an das österreichische Screening-Labor an der Wiener Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde geschickt.
Das Screening-Programm besteht dort bereits seit den 1960er-Jahren. Heute wird auf rund drei Dutzend seltene, aber gut behandelbare Erkrankungen untersucht, darunter:
- angeborene Stoffwechselstörungen wie die Phenylketonurie (PKU)
- Hormonerkrankungen wie eine angeborene Schilddrüsenunterfunktion
- die zystische Fibrose, eine Erkrankung vor allem von Lunge und Verdauung
- das adrenogenitale Syndrom, eine Störung der Nebennierenhormone
- seit 2021 auch die spinale Muskelatrophie und schwere angeborene Immundefekte (SCID)
Etwa 150 Mal pro Jahr findet das Screening in Österreich eine behandlungsbedürftige Erkrankung. Wird sie früh erkannt, lässt sie sich meist sehr gut therapieren, häufig mit gezielter Ernährung oder Medikation.
1. bis 4. Lebenswoche: Hörscreening
Das Gehör wird in der Regel bereits während des Spitalsaufenthalts getestet, spätestens bis zum Ende der vierten Lebenswoche. Neu ist, dass die Ergebnisse nun ausführlich im Pass dokumentiert werden.
1. Lebenswoche: Erste Kindesuntersuchung und erster Hüftultraschall
In der ersten Lebenswoche prüft die Kinderärztin oder der Kinderarzt die wichtigsten Reflexe und die körperliche Verfassung des Babys. Außerdem beginnt die Gabe von Vitamin K, das einer gefährlichen Form der Hirnblutung vorbeugt. Ab der zweiten Lebenswoche kommt Vitamin D hinzu.
Besonders wichtig ist der erste Hüftultraschall. Er ist schmerzfrei, kommt ohne Strahlenbelastung aus und wird von KinderärztInnen oder OrthopädInnen durchgeführt. Ziel ist es, eine Hüftdysplasie oder eine Hüftluxation früh zu erkennen. Bei einer Hüftdysplasie ist die Hüftpfanne nicht ausreichend ausgebildet und hält den Oberschenkelkopf nicht stabil, bei einer Hüftluxation ist das Gelenk ausgerenkt. Beides lässt sich gut behandeln, wenn rasch reagiert wird.
4. bis 7. Lebenswoche: Erste umfassende Kontrolle
Bei dieser Untersuchung wird das Baby gründlich untersucht:
- Größe, Gewicht und Kopfumfang werden erneut gemessen
- Reflexe, Gehör und Sehvermögen werden geprüft
- Herz und Lunge werden abgehört
- die Wirbelsäule wird begutachtet
- eine orthopädische Untersuchung erfasst den gesamten Bewegungsapparat
Der zweite Hüftultraschall ist zwischen der sechsten und achten Lebenswoche vorgesehen.
3. bis 5. Lebensmonat: Sehen, Greifen, Hören
In diesem Alter steht die Bewegungsentwicklung im Vordergrund. Geprüft wird, wie das Baby greift, wie gut es sieht und wie es auf Geräusche reagiert. Dazu gehören auch ein erster Blick auf mögliches Schielen und die Kontrolle der Fontanellen, der noch offenen, weichen Stellen am Schädel.
7. bis 9. Lebensmonat: Schwerpunkt Gehör (HNO)
Eine HNO-Ärztin oder ein HNO-Arzt untersucht das Gehör. Bei der sogenannten Reflexaudiometrie wird beobachtet, wie das Kind auf Geräusche reagiert, etwa ob es dabei unwillkürlich blinzelt. So lassen sich Hörstörungen erkennen, lange bevor sie der Sprachentwicklung im Weg stehen können.
10. bis 14. Lebensmonat: Erste Augenuntersuchung
Rund um den ersten Geburtstag stehen die Bewegungsentwicklung, die ersten Worte und die Zähne im Mittelpunkt. Auch die Augen werden erstmals eingehender untersucht, meist von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt.
22. bis 26. Lebensmonat: Beim Augenfacharzt
Die zweite Augenuntersuchung findet ausschließlich in einer augenfachärztlichen Ordination statt. Nachdem die Pupillen mit Augentropfen erweitert wurden, wird mit der Skiaskopie genau gemessen, ob das Kind kurz- oder weitsichtig ist. Auch ein mögliches Schielen wird vermessen.
34. bis 38. Lebensmonat: Sprache, Zähne, erster Blutdruck
Im vierten Lebensjahr werden Körper, Augen und Ohren erneut kontrolliert. Erstmals wird auch der Blutdruck gemessen. Besonderes Augenmerk gilt der Sprach- und Zahnentwicklung.
46. bis 50. Lebensmonat: Ist die Sprachentwicklung abgeschlossen?
Mit knapp vier Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Zeigen sich noch Auffälligkeiten, folgt eine Überweisung zur Logopädie, also zur Sprachtherapie. Außerdem werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit überprüft.
58. bis 62. Lebensmonat: Schulreife
Die neunte und letzte Untersuchung findet vor der Einschulung statt.
Geprüft werden:
- Bewegung, Geschicklichkeit und Sehvermögen
- ein letztes Mal die Sprache
- die Schulreife
Damit endet das Programm des Eltern-Kind-Passes.
Was gilt für bereits ausgestellte Papierpässe?
Wer bereits ein gelbes Heft besitzt, braucht keinen neuen Pass. Das erweiterte Programm gilt seit 1. Oktober 2026 österreichweit auch für bestehende Papierpässe. Die neuen Leistungen werden in einem Zusatzheft dokumentiert, das Ärztin, Arzt oder Hebamme ausgeben. Zu den Terminen gehören daher künftig beide Hefte.
Rückwirkend gilt die Neuregelung nicht: Nach dem neuen Programm erfolgt nur, was im jeweiligen Zeitfenster noch aussteht.
Wann kommt der digitale Eltern-Kind-Pass?
Verpflichtend wird der elektronische Eltern-Kind-Pass ab 1. Oktober 2027. Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten, der ursprünglich für 2026 angekündigte Start wurde verschoben.
Der aktuelle Zeitplan:
- Herbst 2026: Die App ist verfügbar.
- 1. Oktober 2027: Ab diesem Stichtag wird jede neu festgestellte Schwangerschaft in der Ordination direkt elektronisch erfasst. Ausnahme: Wird die Schwangerschaft erst nach der 16. SSW bestätigt, wird vorerst weiterhin im Papierheft dokumentiert.
- 1. März 2028: Kommt ein Kind ab diesem Tag zur Welt, wird seine Vorsorge ab der Geburt elektronisch geführt, auch wenn die Schwangerschaft noch im Papierheft dokumentiert war. Familien mit gelbem Heft können nach der fünften Kindesuntersuchung freiwillig auf die rein elektronische Dokumentation umsteigen.
Wie funktioniert der elektronische Eltern-Kind-Pass?
Der elektronische Pass ist als Smartphone-App und über den Webbrowser kostenlos verfügbar. Für die Anmeldung ist die ID Austria nötig, der digitale Ausweis für Behördenwege im Internet. Wer darauf verzichtet, hat dennoch uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Untersuchungen und Beratungen.
Das bietet der digitale Pass:
- alle Untersuchungsergebnisse gesammelt an einem Ort
- Erinnerungen an anstehende Termine
- Ultraschallbilder und Wachstumskurven in digitaler Form
- Informationen auf Deutsch, in einfacher Sprache sowie auf Englisch, Französisch, Türkisch und Serbisch
- Platz für Befunde, die über das Programm hinausgehen, etwa zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Pränataldiagnostik
Wie sicher sind die Daten?
Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Zugriff haben ausschließlich autorisierte Personen, also die Eltern selbst, die behandelnden ÄrztInnen und Hebammen. Künftig sollen die Befunde auch in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA abrufbar sein. Eine anonyme Geburt ist in Österreich seit 2001 gesetzlich geregelt und bleibt auch im digitalen System möglich.
Welche Vorteile bringt die Umstellung im Alltag?
- Der Pass kann nicht mehr verloren gehen.
- Befunde sind jederzeit abrufbar, auch unterwegs oder bei einem Wechsel der Ärztin oder des Arztes.
- Der Nachweis der Untersuchungen für das Kinderbetreuungsgeld wird einfacher.
- Hebammen, ÄrztInnen und Beratungsstellen wie die Frühen Hilfen können leichter zusammenarbeiten, weil sich Informationen schneller und sicher austauschen lassen.
Was bedeuten die wichtigsten Fachbegriffe im Eltern-Kind-Pass?
Wer den Eltern-Kind-Pass durchblättert oder den Erklärungen der ÄrztInnen folgt, begegnet einer Reihe von Abkürzungen. Die gängigsten:
- SSW: Schwangerschaftswoche. „14+3 SSW” bedeutet: 14 vollendete Wochen plus drei Tage.
- Anamnese: strukturierte Erhebung der Krankengeschichte zu Beginn jeder Behandlung.
- Grav.: Gravidität, also Schwangerschaft.
- Abort: medizinischer Begriff für Fehlgeburt
- extrauterin: außerhalb der Gebärmutter (zum Beispiel bei einer Eileiterschwangerschaft).
- Lues: Syphilis,eine sexuell übertragbare Infektion. Im Schwangerschaftsscreening wird über einen Bluttest auf Antikörper geprüft.
- HIV: humanes Immundefizienzvirus. Der Test ist fixer Bestandteil des Eltern-Kind-Pass-Programms.
- Toxoplasmose: Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii. Für gesunde Erwachsene meist harmlos, in der Schwangerschaft kann eine Erstinfektion das ungeborene Kind schädigen. Übertragen wird der Erreger vor allem durch rohes Fleisch, ungewaschenes Obst und Gemüse sowie Katzenkot.
- oGTT: oraler Glukose-Toleranztest. Zuckerbelastungstest zur Erkennung von Schwangerschaftsdiabetes.
- GDM: Gestationsdiabetes, also Schwangerschaftsdiabetes.
- Polyhydramnion: zu viel Fruchtwasser.
- Oligohydramnion: zu wenig Fruchtwasser.
- Hypertonie: Bluthochdruck.
- Plazenta: Mutterkuchen.
- APGAR: Bewertungsschema für Neugeborene (Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe).
- Hüftdysplasie: eine angeborene Fehlbildung beziehungsweise unzureichende Ausreifung der Hüftgelenkpfanne. Bei früher Erkennung in den allermeisten Fällen gut behandelbar.
- PKU: Phenylketonurie, eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die im Neugeborenen-Screening erkannt wird.
- Skiaskopie: augenärztliche Methode zur Bestimmung von Fehlsichtigkeit (Kurz- oder Weitsichtigkeit).
- HBs-Antigen: Bestandteil des Hepatitis-B-Virus. Ist dieses Antigen im Blut nachweisbar, spricht das für eine Hepatitis-B-Infektion.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Eltern-Kind-Pass Den unmittelbar nach der Bestätigung der Schwangerschaft ausstellen lassen und zu jedem Termin mitnehmen, bei Papierpässen gemeinsam mit dem Zusatzheft.
- Früh eine Hebamme suchen: Die erste Hebammenberatung ist bereits ab der 14. SSW möglich.
- Für das volle Kinderbetreuungsgeld zählen fünf ärztliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat.
- Ab 1. Oktober 2027 ist der elektronische Pass für neue Schwangerschaften verpflichtend. Die ID Austria ist für die App nötig, nicht für die Untersuchungen.
Wer die Daten in Papierform vorziehen möchte: Aus dem digitalen Pass lässt sich jederzeit ein Ausdruck erstellen.
Weiterführende offizielle Informationen finden sich auf:
Autor:in:
Mag. Claudia Ohnesorg-Csik studierte Handelswissenschaften an der WU Wien. Ist Mutter von zwei Töchtern. Sie ist für die Online Redaktion zuständig und verantwortet die Social Media Präsenz. Aktuelle Artikel