To-Dos während Schwangerschaft und nach der Geburt
Ein Baby ist unterwegs – neben aller Vorfreude gibt es auch einiges zu organisieren. Behördengänge, Anmeldungen und wichtige Fristen wollen rechtzeitig erledigt werden. Damit man den Überblick nicht verliert, haben wir eine praktische Checkliste zusammengestellt, um organisatorisch bestens vorbereitet zu sein.
Die ID Austria spart Zeit
Die meisten Behördenwege lassen sich heute bereits online erledigen – das spart Zeit und Nerven. Falls man noch keine ID Austria hat, sollte man diese möglichst rasch beantragen. Die ID Austria stellt die digitale Identifikation dar, mit der man online und trotzdem sicher mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und später auch der Schule kommunizieren kann.
Die Beantragung erfolgt mit Reisepass und Mobiltelefon bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Finanzamt. Eine bestehende Handysignatur lässt sich online in eine ID Austria umwandeln. Für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gelten strengere Voraussetzungen. Alle Informationen dazu finden sich unter: www.id-austria.gv.at
Während der Schwangerschaft
Termin beim Frauenarzt vereinbaren
Der erste und wichtigste Schritt ist der Kontakt mit dem Frauenarzt oder der Frauenärztin. Bei dieser Untersuchung wird der Geburtstermin mittels Ultraschall und Befragung zur letzten Regelblutung ermittelt. Anschließend erhalten werdende Eltern den Eltern-Kind-Pass – den wichtigsten Begleiter durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung. Darin sind alle verpflichtenden Untersuchungen aufgelistet. Es ist wichtig, alle Termine wahrzunehmen, denn die Bestätigungen müssen an die Krankenkasse geschickt werden – nur so wird die Kinderbeihilfe ausbezahlt.
Geburtsort anmelden
Wer in einem Krankenhaus entbinden möchte, muss sich dort anmelden. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert.
- In Wien erfolgt die Anmeldung zentral über www.geburtsinfo.wien – dort kann man bis zu drei Wunschkliniken angeben. Etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche erfährt man dann, welches Haus einem zugeteilt wurde. Oft ist ein persönlicher Anmeldungstermin dort erforderlich.
- In den anderen Bundesländern melden sich die meisten Paare direkt in ihrer Wunschklinik an.
Arbeitgeber informieren
Die Schwangerschaft sollte dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden, sobald man von der guten Nachricht erfahren hat – es sei denn, man befindet sich noch in der Probezeit, dann will diese Entscheidung gut überlegt sein. Mit der Mitteilung wird auch der voraussichtliche Geburtstermin angegeben, denn ab bestimmten Schwangerschaftswochen gibt es rechtliche Einschränkungen (etwa beim Stehen). Mehr Informationen bietet die Arbeiterkammer.
Papamonat/Familienmonat anmelden (für Väter/2. Elternteil)
Wenn der Papa oder der zweite Elternteil den Familienmonat nehmen möchte, muss das drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Nach der Geburt folgt die nächste Meldung mit dem genauen Austritts-Datum aus dem Krankenhaus – dieses Datum ist der offizielle Startpunkt für die Familienmonatdauer. Die Meldung muss spätestens eine Woche nach der Geburt erfolgen.
Der Familienzeitbonus wird dann später online beantragt (frühestens am Geburtstag, spätestens 121 Tage danach).
Nach der Geburt
Baby beim Standesamt anmelden
Herzlichen Glückwunsch zum Baby! Jetzt geht es ans Organisieren.
Die erste wichtige Aufgabe ist die Anmeldung beim Standesamt. Das geht am leichtesten über den Digitalen Babypoint auf www.oesterreich.gv.at mittels ID Austria. Beide Eltern müssen österreichische Staatsbürger sein und im Zentralen Personenstandsregister erfasst sein.
Alternativ kann man die Anmeldung auch direkt beim Standesamt vornehmen – manche Krankenhäuser haben sogar Außenstellen davon (etwa das AKH Wien).
Bei der Anmeldung werden der gewünschte Vorname und Nachname des Kindes angegeben. Die Geburtsurkunde und alle anderen wichtigen Dokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, E-Card) folgen per Post innerhalb weniger Wochen.
Praktisch: Die Kinderbeihilfe wird automatisch beantragt und die Berechtigung sofort geprüft – das Geld geht direkt auf das Konto.
Vaterschaft anerkennen (bei unverheirateten Paaren)
Wenn Paare nicht verheiratet sind, kann der Vater die Vaterschaft durch eine persönliche Erklärung anerkennen. Das kann man sogar schon vor der Geburt beim Standesamt machen – dann steht der Papa direkt in der Geburtsurkunde. Anschließend kann auch die gemeinsame Obsorge geregelt werden, denn ohne diese hätte automatisch die Mutter allein das Obsorgerecht.
Arbeitgeber benachrichtigen
Nach der Geburt muss diese auch der ArbeitgeberIn mitgeteilt werden – dann weiß man dort, wie lange die genaue Karenzdauer ausfällt.
- Für Mütter muss die Meldung bis spätestens zum Ende der Schutzfrist (Mutterschutz) erfolgen,
- für Väter spätestens drei Monate vor Karenzantritt.
Die Arbeitgeberin bestätigt die Karenz dann schriftlich. In manchen Betrieben kann man dabei auch eine Bonuszahlung vom Betriebsrat erhalten – nachfragen lohnt sich!
Anmeldung bei der Sozialversicherung/Krankenkasse
Meist läuft diese Anmeldung automatisch ab, wenn man das Baby beim Standesamt anmeldet. Das Kind erhält sofort eine Sozialversicherungsnummer und die E-Card folgt wenig später per Post. Das Baby ist automatisch bei einem Elternteil mitversichert. Tipp: Bei manchen Krankenkassen lohnt sich eine separate Meldung, denn dort gibt es zusätzliche Leistungen wie das Partusgeld oder die Stillprämie.
Kindergarten oder Krippe anmelden
Je nachdem, wann mit der Betreuung begonnen werden soll, ist eine frühzeitige Anmeldung im Kindergarten oder der Krippe ratsam. Plätze, vor allem für kleinere Kinder, sind begehrt!
Je nach Gemeinde läuft die Anmeldung unterschiedlich ab – manche Kindergärten verwalten das direkt, in Wien kümmert sich die MA 10 darum und verteilt die wichtige Kindergartennummer, die man später braucht.
Kinderbetreuungsgeld beantragen
Bevor man den Antrag stellt, sollte man überlegen, ob man das einkommensabhängige oder das pauschale Kinderbetreuungsgeld wählt.
Die Unterschiede sind erheblich: Das einkommensabhängige wird maximal 14 Monate (12+2) ausbezahlt, das pauschale maximal 24 Monate (22+2). Der Antrag erfolgt über die Krankenkasse und kann frühestens nach der Geburt gestellt werden.
Partnerschaftsbonus nicht vergessen
Falls das Kinderbetreuungsgeld zu (annähernd) gleichen Teilen bezogen wird – maximal 60:40 Aufteilung – und das mindestens 124 Tage lang pro Person, kann man einen Partnerschaftsbonus beantragen. Das sind 500 Euro extra – einmalig, aber auch schön!
Praktische Tipps für den Überblick
Elternkalender nutzen
Auf der Website der Arbeiterkammer gibt es einen großartigen Elternkalender. Mit dem Geburtsdatum erinnert er automatisch per E-Mail an alle anstehenden Termine und Fristen. So verpasst man nichts!
Online erledigen spart Zeit
Heutzutage kann man die meisten Behördengänge und Meldungen online durchführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Wege. So bleibt mehr Energie für die erste Zeit mit dem Baby!
Bildquellen
- Checkliste_NM_2_Smarterpix_InnaSidorova-400029102-XL_2560x1700: Smarterpix/InnaSidorova