
Eltern-Kind-Pass in Österreich: Untersuchungen und Neuerungen
Neues Untersuchungsprogramm seit Oktober 2026, digitaler Pass ab 2027: was Schwangere und junge Familien jetzt wissen sollten
Der Eltern-Kind-Pass ist das Vorsorgeprogramm für Schwangere und Kinder in Österreich. Viele kennen ihn noch unter seinem früheren Namen Mutter-Kind-Pass. Seit 1. Oktober 2026 gilt ein erweitertes Untersuchungsprogramm, als nächster Schritt wird der Pass digital. Für Schwangere und junge Familien bedeutet das zwei wichtige Änderungen:
- Seit 1. Oktober 2026: Es gilt ein erweitertes Untersuchungsprogramm mit zusätzlichen Beratungen und Untersuchungen, etwa einem Gesundheitsgespräch, einer zweiten Hebammenberatung und einem vierten Ultraschall. Das neue Programm gilt in ganz Österreich, auch für bereits ausgestellte Papierpässe.
- Ab 1. Oktober 2027: Der elektronische Eltern-Kind-Pass wird für alle neu festgestellten Schwangerschaften verpflichtend. Wer bereits einen Papierpass hat, verwendet ihn weiter.
Welche Untersuchungen in welchem Zeitfenster anstehen, was neu dazukommt, was für das Kinderbetreuungsgeld zählt und was die wichtigsten Fachbegriffe bedeuten: ein aktueller Überblick.
Wozu dient der Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass begleitet Schwangere und Kinder bis zum 62. Lebensmonat, also bis kurz nach dem fünften Geburtstag. Die Untersuchungen sollen Krankheiten früh erkennen, damit sie rechtzeitig behandelt werden können. Zugleich wird kontrolliert, wie sich das Kind entwickelt.
Eingeführt wurde der Pass 1974 als Mutter-Kind-Pass. Die Umbenennung erfolgte mit 1. Jänner 2024 auf Grundlage des eEltern-Kind-Pass-Gesetzes (EKPG) aus 2023. Welche Untersuchungen wann vorgesehen sind, legt die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung (EKPUV) fest.
Wer erhält den Eltern-Kind-Pass und was kostet er?
Den Eltern-Kind-Pass erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, sobald eine Ärztin oder ein Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat. Ausgestellt wird er meist in der gynäkologischen Ordination.
Möglich ist das auch an folgenden Stellen, sofern sie Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:
- bei AllgemeinmedizinerInnen
- in den Fachambulatorien der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- in Spitalsambulanzen mit geburtshilflicher Abteilung
- in Schwangeren- und Familienberatungsstellen
Bei ÄrztInnen mit Kassenvertrag sind alle vorgesehenen Untersuchungen kostenlos. Auch ohne Krankenversicherung besteht Anspruch, wenn der Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. In diesem Fall ist vor der ersten Untersuchung ein Anspruchsbeleg jener ÖGK-Stelle nötig, die für den Wohnort zuständig ist.
WahlärztInnen, also ÄrztInnen ohne Kassenvertrag, verrechnen ihre Leistungen privat. Wer Honorarnote und Zahlungsnachweis beim Krankenversicherungsträger einreicht, bekommt einen Teil der Kosten ersetzt.
Untersuchungen im Ausland werden für das Kinderbetreuungsgeld anerkannt, wenn Art, Anzahl und Zeitpunkt genau den österreichischen Vorgaben entsprechen. Das muss aus der ärztlichen Bestätigung hervorgehen. Unter Umständen sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen.
Gut zu wissen: Nicht jede Ordination und nicht jede Ambulanz bietet Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen an. Es lohnt sich, vor der Terminvereinbarung nachzufragen.
Welche Untersuchungen braucht es für das volle Kinderbetreuungsgeld?
Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe sind zehn Untersuchungen: die fünf Schwangerenuntersuchungen samt den beiden Laboruntersuchungen und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat. Sie müssen in den vorgeschriebenen Zeiträumen stattfinden und beim Krankenversicherungsträger nachgewiesen werden.
- Abzug: Fehlt eine der zehn Untersuchungen oder kommt der Nachweis zu spät, verringert sich das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um 1.300 Euro. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, gilt der Abzug für jeden der beiden. Ausnahmen gelten, wenn die Eltern die Verzögerung nicht zu verantworten haben, etwa bei einer spät festgestellten Schwangerschaft.
- Nachweis: Die ersten sechs Untersuchungen sind bereits beim Antrag nachzuweisen, die weiteren vier bis zum 15. Lebensmonat des Kindes.
- Tipp: Kopien der Nachweisblätter einreichen und die Originale im Pass lassen. Der Krankenversicherungsträger kann die Originale später verlangen.
Alle übrigen Untersuchungen und Beratungen, etwa Ultraschall, Hebammenberatung oder Hüftultraschall, haben keinen Einfluss auf das Kinderbetreuungsgeld. Empfehlenswert sind sie dennoch.
Allgemeine Auskünfte gibt die Infoline Kinderbetreuungsgeld, eine Service-Hotline des Bundeskanzleramts: gebührenfrei unter Tel.Nr. 0800 240 014, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr. Fragen zum persönlichen Anspruch beantwortet der zuständige Krankenversicherungsträger.
Was ist seit 1. Oktober 2026 neu?
Das erweiterte Programm bringt vor allem mehr Beratung und einen stärkeren Fokus auf die seelische Gesundheit von Schwangeren und Familien.
Die Neuerungen im Überblick:
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung zwischen der 14. und 20. SSW, sie ersetzt die bisherige interne Untersuchung
- ein Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. SSW
- eine zweite Hebammenberatung zwischen der 24. und 34. SSW
- eine vierte Ultraschalluntersuchung zwischen der 35. und 38. SSW
- die Elternberatung in Familienberatungsstellen
Auch bei Untersuchungen, die es schon bisher gab, kommt Neues dazu:
- Laboruntersuchungen: Der Zuckerbelastungstest (oGTT) ist bei medizinischer Notwendigkeit schon bei der ersten Laboruntersuchung möglich. Bei Rhesus-negativen Schwangeren kann der Rhesusfaktor des Kindes bestimmt werden. Am Ende der Schwangerschaft wird auf B-Streptokokken getestet.
- Zweite Ultraschalluntersuchung: Der Gebärmutterhals wird gemessen.
- Hörscreening: Das Ergebnis wird ausführlicher dokumentiert.
- Kindesuntersuchungen: Bei der dritten Untersuchung kommt ein Gespräch über psychosoziale Belastungen dazu, ab der dritten Untersuchung jeweils ein Beratungsblock zur Vorsorge.
Details dazu folgen in den jeweiligen Abschnitten.
Welche Untersuchungen sind in der Schwangerschaft vorgesehen?
Bis zur Geburt umfasst der Eltern-Kind-Pass folgende Termine:
- fünf Schwangerenuntersuchungen
- zwei Laboruntersuchungen
- vier Ultraschalluntersuchungen
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung
- ein Gesundheitsgespräch
- zwei Hebammenberatungen
- die Elternberatung
Die Zeitangaben beziehen sich jeweils auf die Schwangerschaftswoche (SSW).
Bis Ende der 16. SSW: erste Untersuchung, erstes Labor und erster Ultraschall
Die erste Schwangerenuntersuchung findet bis Ende der 16. SSW statt.
Sie umfasst:
- eine gynäkologische Untersuchung
- die Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins
- ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte (Anamnese), etwa frühere Schwangerschaften, Operationen, schwere Erkrankungen, Medikamente sowie Alkohol- und Zigarettenkonsum
- die erste Laboruntersuchung von Blut und Harn
Im Labor werden unter anderem Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt. Getestet wird außerdem auf HIV, Hepatitis B und Syphilis. Empfohlen sind auch Tests auf Toxoplasmose und auf Röteln, wenn der Impfstatus unklar ist oder der Nachweis der Immunität fehlt. Am Blutbild lässt sich zudem ein Eisenmangel oder eine Blutarmut (Anämie) erkennen.
Neu ist: Bei bestimmten Risikofaktoren kann der Zuckerbelastungstest (oGTT) schon zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Er zeigt, ob ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Bei Rhesus-negativen Schwangeren kann außerdem der Rhesusfaktor des Kindes bestimmt werden. Das ist wichtig, weil unterschiedliche Rhesusfaktoren bei Mutter und Kind eine besondere Behandlung nötig machen können.
Zwischen der 8. und 16. SSW findet der erste Ultraschall statt. Beurteilt wird, wie sich das Kind in der frühen Schwangerschaft entwickelt. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft lässt sich feststellen. Für viele Eltern ist es das erste Bild ihres Kindes.
14. bis 20. SSW: Gesundheitsgespräch, erste Hebammenberatung und allgemeinmedizinische Untersuchung
Zwischen der 14. und 20. SSW gibt es gleich mehrere Neuerungen.
Die frühere interne Untersuchung gibt es in dieser Form nicht mehr. Sie wurde zur allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung erweitert, die bei der Hausärztin oder beim Hausarzt stattfindet. Dabei steht die Gesundheit der Schwangeren im Mittelpunkt. Besprochen werden eigene Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Schilddrüsenprobleme oder Diabetes und Krankheiten in der Familie. Danach folgt eine körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Herz, Kreislauf und Lunge, Blutdruck und Puls kontrolliert werden.
Ebenfalls neu ist das Gesundheitsgespräch.
Es stellt das psychische Wohlbefinden der Schwangeren in den Mittelpunkt. Gefragt wird nach der aktuellen Stimmung, nach psychischen Erkrankungen in der Familie und nach eigenen Erfahrungen mit Depressionen oder Ängsten. Auch finanzielle Sorgen, die soziale und emotionale Unterstützung sowie Belastungen im Beruf oder im Privatleben kommen zur Sprache. Auch nach Gewalterfahrungen wird gefragt.
Ein zweiter Teil des Gesprächs widmet sich Ernährung, Gewichtszunahme und Stillen sowie den Folgen von Rauchen, Alkohol und Drogen für das Kind. Zeigt sich dabei Unterstützungsbedarf, werden passende Angebote aufgezeigt, etwa die Frühen Hilfen. Das ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot für Schwangere und Familien mit Kindern bis drei Jahre: FamilienbegleiterInnen beraten und vermitteln passende Unterstützung. Alles Besprochene ist vertraulich. Das Gespräch findet im Rahmen der ersten Hebammenberatung oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt statt.
Die erste Hebammenberatung ist zwischen der 14. und 20. SSW vorgesehen, nach der ersten Schwangerenuntersuchung. Sie ist kostenfrei und keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld. Auch die Partnerin oder der Partner kann daran teilnehmen.
Besprochen werden unter anderem:
- der Verlauf der Schwangerschaft
- die Geburt
- das Wochenbett, also die Zeit nach der Geburt
- das Stillen
- Ernährung und Bewegung
- die Auswirkungen von Alkohol und Nikotin auf das Baby
Das Gespräch bietet außerdem Raum für persönliche Fragen, Unsicherheiten und Sorgen.
Wie findet man die passende Hebamme?
Eine Hebammensuche bietet das Österreichische Hebammengremium auf hebammen.at. Dort sind auch jene Hebammen gelistet, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes anbieten. Wer eine bestimmte Hebamme wünscht, fragt am besten früh an.
18. bis 22. SSW: zweite Untersuchung und zweiter Ultraschall
Zwischen der 18. und 22. SSW folgt die zweite Schwangerenuntersuchung. Die Ärztin oder der Arzt untersucht die Schwangere gynäkologisch und bespricht, wie es ihr körperlich geht und wie die Schwangerschaft bisher verlaufen ist. Wie bei jeder Schwangerenuntersuchung werden Blutdruck und Harn kontrolliert. Damit soll eine Präeklampsie ausgeschlossen werden, im Alltag oft Schwangerschaftsvergiftung genannt.
Oft findet beim selben Termin der zweite Ultraschall statt. Dabei sieht die Ärztin oder der Arzt, wie das Baby wächst, wie viel Fruchtwasser vorhanden ist und wo der Mutterkuchen (Plazenta) liegt.
Neu ist: Mit einem Ultraschall über die Scheide wird der Gebärmutterhals (Zervix) gemessen. Ist er verkürzt, kann das auf ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt hinweisen.
24. bis 28. SSW: dritte Untersuchung, zweites Labor und Zuckerbelastungstest
Die dritte Schwangerenuntersuchung umfasst eine gynäkologische Untersuchung sowie die Kontrolle von Gewicht, Blutdruck und Harn. Häufig findet dabei auch die zweite Laboruntersuchung statt, bei der erneut Blut und Harn untersucht werden. Wurde bei der ersten Blutuntersuchung kein Schutz gegen Toxoplasmose festgestellt, folgt eine Kontrolle.
In diesem Zeitraum ist für alle Schwangeren der orale Glukosetoleranztest vorgesehen, kurz oGTT oder Zuckerbelastungstest. Er kann auch bei einem eigenen Termin stattfinden.
Der Ablauf:
- Die Schwangere kommt morgens nüchtern zur Blutabnahme, also nach mindestens acht Stunden ohne Essen.
- Anschließend trinkt sie eine Lösung aus 75 Gramm Zucker (Glukose) in Wasser.
- Nach einer und nach zwei Stunden wird der Blutzucker erneut gemessen.
Aus den Werten lässt sich ablesen, ob der Zuckerstoffwechsel funktioniert oder ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) besteht. Nach bestimmten Magen-Darm-Operationen, etwa einer Magenverkleinerung, ist der Test nur eingeschränkt aussagekräftig. Dann wird der Blutzucker stattdessen über mehrere Tage selbst gemessen.
24. bis 34. SSW: zweite Hebammenberatung
Die zweite Hebammenberatung ist neu im Programm und ebenfalls kostenfrei. Im Mittelpunkt steht das persönliche Wohlbefinden der Schwangeren. Vertraulich besprochen werden kann alles, was die Schwangere in diesen Wochen beschäftigt oder belastet.
Ängste, gedrückte Stimmung und große Belastungen kommen in der Schwangerschaft häufig vor. Mit kurzen Fragebögen schätzt die Hebamme ein, ob Unterstützung sinnvoll ist. Früh bemerkt, lassen sich Depressionen und Ängste rund um die Geburt gut behandeln.
Das Österreichische Hebammengremium hatte sich für eine verpflichtende Hebammenberatung ausgesprochen, um jene Frauen zu erreichen, die frühe Unterstützung am dringendsten brauchen. Umgesetzt wurde das nicht: Beide Hebammenberatungen sind keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.
30. bis 34. SSW: vierte Untersuchung und dritter Ultraschall
Die vierte Schwangerenuntersuchung umfasst wieder eine gynäkologische Untersuchung sowie die Kontrolle von Gewicht, Blutdruck und Harn. Häufig findet dabei der dritte Ultraschall statt. Überprüft werden das Wachstum und die Lage des Kindes, seine Herzaktion, die Fruchtwassermenge und der Sitz der Plazenta.
35. bis 38. SSW: fünfte Untersuchung und vierter Ultraschall
Wenige Wochen vor dem errechneten Termin folgt die fünfte und letzte Untersuchung in der Schwangerschaft. Kontrolliert werden Harn, Gewicht, Blutdruck und Bauchumfang. Dazu kommen eine weiterführende gynäkologische Untersuchung und ein Blick auf die Entwicklung des Babys.
Neu ist am Ende der Schwangerschaft ein Test auf B-Streptokokken, eine Bakterienart. Außerdem sieht das neue Programm zwischen der 35. und 38. SSW einen vierten Ultraschall vor.
Was bietet die neue Elternberatung?
Die Elternberatung reicht über medizinische Fragen hinaus. Sie ist ein kostenloses und vertrauliches Angebot der geförderten Familienberatungsstellen in ganz Österreich. Werdende Mütter und Väter können sie ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes nutzen.
Themen der Beratung sind unter anderem:
- finanzielle Leistungen rund um die Geburt
- Karenzmodelle
- Elternteilzeit und Wiedereinstieg in den Beruf
- Pensionssplitting, also die freiwillige Übertragung von Pensionsgutschriften an jenen Elternteil, der überwiegend die Kinder betreut die partnerschaftliche Aufteilung der Familienzeit
- Elternsein, Erziehung und der Umgang mit Konflikten
Welche Untersuchungen sind für das Baby nach der Geburt vorgesehen?
Nach der Geburt sieht der Eltern-Kind-Pass neun Untersuchungen des Kindes vor, von der ersten Lebenswoche bis zum 62. Lebensmonat. Dazu kommen zwei Hüftultraschalluntersuchungen, ein Hörscreening und eine augenfachärztliche Untersuchung.
Für das Kinderbetreuungsgeld zählen die ersten fünf Kindesuntersuchungen.
Seit Oktober 2026 gehört zur dritten Kindesuntersuchung ein Gespräch über psychosoziale Belastungen. Von der dritten bis zur neunten Untersuchung gibt es außerdem einen Beratungsblock zu folgenden Themen:
- Rauchen und Passivrauchen
- Mundgesundheit und Zahnpflege
- Sonnenschutz
- Unfallverhütung
- Impfungen
- Unterstützungsangebote wie die Frühen Hilfen
- Gewalt
Geburt und 1. Lebenswoche: APGAR-Test, Neugeborenen-Screening und erste Kindesuntersuchung
Unmittelbar nach der Geburt wird das Neugeborene zum ersten Mal untersucht. Eine Hebamme, eine Ärztin oder ein Arzt beurteilt mit dem APGAR-Test, wie es dem Baby geht. Der Test wird nach einer, nach fünf und nach zehn Minuten durchgeführt. Die Abkürzung steht für Atmung, Puls, Grundtonus (Muskelspannung), Aussehen (Hautfarbe) und Reflexe.
Für jedes Merkmal gibt es null, einen oder zwei Punkte, insgesamt also höchstens zehn. Eine hohe Punktezahl bedeutet, dass das Baby den Start gut bewältigt. Am Ergebnis ist auch abzulesen, ob es Unterstützung braucht. Weniger als fünf Punkte nach fünf Minuten können darauf hindeuten, dass medizinische Hilfe nötig ist.
Zwischen 36 und 72 Stunden nach der Geburt wird das Blut für das Neugeborenen-Screening abgenommen. Dafür genügen wenige Tropfen Blut aus der Ferse, die auf eine Filterpapierkarte kommen. Ausgewertet wird sie für ganz Österreich im Screening-Labor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien. Das Screening ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern möglich.
Untersucht wird auf rund 30 seltene angeborene Erkrankungen, die sich bei früher Diagnose meist gut behandeln lassen. Laut MedUni Wien wird so pro Jahr bei etwa 130 Babys eine behandlungsbedürftige Erkrankung entdeckt. Zu den untersuchten Erkrankungen zählen:
- Stoffwechselerkrankungen wie die Phenylketonurie (PKU)
- die angeborene Schilddrüsenunterfunktion
- die zystische Fibrose
- das adrenogenitale Syndrom
- seit Juni 2021 im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts auch die spinale Muskelatrophie und angeborene Immunschwächen (SCID)
Die erste Kindesuntersuchung in der ersten Lebenswoche ist ein gründlicher Gesundheitscheck. Gewicht, Größe und Kopfumfang werden gemessen. Geprüft werden außerdem Herz, Lunge, Bauch, Haut, Muskeln, Reflexe, Skelett und Sinnesorgane. Besonders geachtet wird auf Gelbsucht, Infektionen und Atemprobleme. Auch die Ernährung des Babys wird besprochen.
Neugeborene bekommen Vitamin K, das für die Blutgerinnung wichtig ist und vor gefährlichen Blutungen schützt. Es wird dreimal als Tropfen gegeben: meist direkt nach der Geburt, dann häufig noch in der ersten Lebenswoche und ein drittes Mal bei einer Eltern-Kind-Pass-Untersuchung.
In der ersten Lebenswoche ist auch der erste Hüftultraschall vorgesehen. Dafür ausgebildete KinderärztInnen, OrthopädInnen oder RadiologInnen können damit eine Hüftdysplasie erkennen. Bei dieser Fehlstellung ist die Gelenkpfanne der Hüfte zu wenig ausgeformt und gibt dem Hüftkopf nicht genug Halt. Springt er ganz heraus, sprechen ÄrztInnen von einer Hüftluxation. Eine frühe Diagnose macht die Behandlung einfacher.
1. bis 4. Lebenswoche: Hörscreening
Ob ein Neugeborenes gut hört, wird routinemäßig geprüft, meist rund um die Geburt und spätestens in der vierten Lebenswoche. Der Test tut nicht weh und gelingt auch bei einem schlafenden Baby. Neu ist, dass das Ergebnis ausführlicher im Pass dokumentiert werden kann.
4. bis 7. Lebenswoche: zweite Kindesuntersuchung
Im Mittelpunkt steht die körperliche Entwicklung:
- Größe, Gewicht und Kopfumfang werden gemessen und mit Babys im gleichen Alter verglichen.
- Die Ärztin oder der Arzt untersucht, wie sich das Baby bewegt und wie es reagiert.
- Die Augen werden untersucht.
- Zur orthopädischen Untersuchung gehört der Blick auf Wirbelsäule, Schädel, Beine und Füße, um Fehlstellungen zu erkennen.
- Das Baby bekommt erneut Vitamin K.
Außerdem geht es um die Ernährung des Babys und um die empfohlenen Impfungen. Der zweite Hüftultraschall ist zwischen der sechsten und achten Lebenswoche vorgesehen.
3. bis 5. Lebensmonat: dritte Kindesuntersuchung
Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, ob das Baby den Kopf anhebt, nach Dingen greift und ihnen mit dem Blick folgt. Kontrolliert werden außerdem Sehen, Hören, Reflexe, Organe, die Hüfte und die Fontanelle, also die noch offenen Stellen zwischen den Schädelknochen. Besprochen werden auch die Ernährung, die Gabe von Vitamin D und die Impfungen.
Neu ist ein Gespräch über das Wohlbefinden der Eltern. Mit kurzen Fragen wird geklärt, ob es Belastungen, Ängste oder ein Gefühl der Überforderung gibt. Bei Bedarf wird Unterstützung vermittelt, etwa durch Beratungsstellen oder die Frühen Hilfen.
7. bis 9. Lebensmonat: vierte Kindesuntersuchung mit Schwerpunkt Gehör
Untersucht wird die allgemeine Entwicklung, etwa ob sich das Baby vom Rücken auf den Bauch dreht und gezielt nach Spielzeug greift.
Ein Schwerpunkt ist das Hören, denn unbemerkte Hörstörungen können die Sprachentwicklung beeinträchtigen. Ohren, Nase, Mund und Rachen werden untersucht. Ein spezieller Hörtest, die Reflexaudiometrie, zeigt, ob das Baby gut auf Geräusche reagiert.
Die Untersuchung übernehmen KinderärztInnen, HausärztInnen oder Fachambulatorien für Kinderheilkunde. Den HNO-Teil können auch FachärztInnen für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde durchführen.
10. bis 14. Lebensmonat: fünfte Kindesuntersuchung mit Augenuntersuchung
Rund um den ersten Geburtstag geht es um die nächsten Entwicklungsschritte: krabbeln, sich hochziehen, erste Schritte und erste Worte. Ein wichtiges Thema ist die Zahngesundheit, weil in diesem Alter oft die ersten Zähne kommen. Die Augen werden genau untersucht, um Schielen oder Sehschwächen zu erkennen. Diese Augenuntersuchung ist auch bei AugenfachärztInnen möglich.
22. bis 26. Lebensmonat: sechste Kindesuntersuchung und Termin bei AugenfachärztInnen
Bei der sechsten Kindesuntersuchung werden Gewicht, Größe und Kopfumfang gemessen. Untersucht werden Herz, Lunge, Bauch, Zähne und Gebiss. Beobachtet werden Bewegung, Sprache, Lernen und Verstehen sowie das soziale Verhalten.
Dazu kommt die augenfachärztliche Untersuchung, für die bis zum 36. Lebensmonat Zeit ist. Sie findet ausschließlich bei FachärztInnen für Augenheilkunde oder in Fachambulatorien statt und braucht einen eigenen Termin. Die Pupillen werden mit Tropfen erweitert. Geprüft werden Sehschärfe, Kurz- oder Weitsichtigkeit, Schielen und eine mögliche Sehschwäche eines Auges (Amblyopie).
34. bis 38. Lebensmonat: siebte Kindesuntersuchung
Rund um den dritten Geburtstag wird zum ersten Mal der Blutdruck gemessen. Untersucht werden außerdem Herz, Lunge, Augen, Ohren, Zähne und Kiefer. Beobachtet werden Bewegung und Sprache, Lernen und Verstehen sowie das soziale Verhalten.
46. bis 50. Lebensmonat: achte Kindesuntersuchung
Rund um den vierten Geburtstag steht die Entwicklung im Mittelpunkt. Die Ärztin oder der Arzt achtet auf Bewegung und Sprache, auf die Merkfähigkeit, das Lösen kleiner Aufgaben und den Umgang mit anderen Kindern. Zeigen sich Auffälligkeiten, werden Förderungen besprochen, etwa eine Überweisung zur Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.
58. bis 62. Lebensmonat: neunte Kindesuntersuchung
Bei der letzten Untersuchung wird geprüft, ob das Kind gesund ist, sich altersgerecht entwickelt und gut auf die Schule vorbereitet ist.
Dazu gehören:
- Haltung und Bewegung, zum Beispiel wie das Kind einen Stift hält
- die Entwicklung von Sprache und Verhalten
- die Kontrolle von Herz, Lunge, Augen, Ohren und Zähnen
Damit endet das Programm des Eltern-Kind-Passes.
Eltern-Kind-Pass: Untersuchungen des Kindes im Überblick
| Alter des Kindes | Untersuchung |
|---|---|
| 1. Lebenswoche | erste Kindesuntersuchung, erster Hüftultraschall |
| 1. bis 4. Lebenswoche | Hörscreening |
| 4. bis 7. Lebenswoche | zweite Kindesuntersuchung mit orthopädischer Untersuchung |
| 6. bis 8. Lebenswoche | zweiter Hüftultraschall |
| 3. bis 5. Lebensmonat | dritte Kindesuntersuchung |
| 7. bis 9. Lebensmonat | vierte Kindesuntersuchung mit HNO-Untersuchung |
| 10. bis 14. Lebensmonat | fünfte Kindesuntersuchung mit Augenuntersuchung |
| 22. bis 26. Lebensmonat | sechste Kindesuntersuchung |
| 22. bis 36. Lebensmonat | augenfachärztliche Untersuchung |
| 34. bis 38. Lebensmonat | siebte Kindesuntersuchung |
| 46. bis 50. Lebensmonat | achte Kindesuntersuchung |
| 58. bis 62. Lebensmonat | neunte Kindesuntersuchung |
Wann kommt der digitale Eltern-Kind-Pass?
Verpflichtend wird der elektronische Eltern-Kind-Pass ab 1. Oktober 2027. Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten, der ursprünglich für 2026 angekündigte Start wurde verschoben.
Der aktuelle Zeitplan:
- Seit 1. Oktober 2026: Es läuft eine Vorbereitungsphase. Untersuchungs- und Beratungsergebnisse können bereits elektronisch dokumentiert werden.
- Ab 1. Oktober 2027: Für alle neu festgestellten Schwangerschaften ist der elektronische Pass Pflicht.
- Ab 1. März 2028: Familien mit Papierpass können freiwillig auf den elektronischen Pass umsteigen. Das geht, sobald alle Untersuchungen bis einschließlich der fünften Kindesuntersuchung erledigt sind. Die Einträge aus dem Papierpass wandern nicht mit.
Per Verordnung kann die Pflicht zur Nutzung auch früher festgelegt werden, etwa gestaffelt nach Bundesländern.
Wie funktioniert der elektronische Eltern-Kind-Pass?
Der elektronische Pass lässt sich über eine Smartphone-App oder im Webbrowser nutzen. Die Nutzung ist kostenlos. Für die Anmeldung ist die ID Austria nötig, der offizielle digitale Ausweis Österreichs. Sie funktioniert auch ohne Smartphone, dann erfolgt der Einstieg über den Webbrowser.
Wer den elektronischen Pass nicht selbst nutzen möchte, kann die Untersuchungen und Beratungen trotzdem in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse lassen sich über die Eltern-Kind-Pass-Servicestelle anfordern oder in der Ordination ausdrucken.
Das bietet der elektronische Pass:
- einen Überblick über vergangene, aktuelle und bevorstehende Untersuchungen und Beratungen
- eine Erinnerungsfunktion für anstehende Untersuchungszeiträume
- Ultraschallbilder zum Ansehen, Herunterladen, Teilen und Ausdrucken
- die Entwicklung von Größe und Gewicht des Kindes
- Informationen auf Deutsch, in einfacher Sprache sowie auf Englisch, Französisch, Türkisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
- Export und Ausdruck der Ergebnisse
Für das Kinderbetreuungsgeld gilt: Ab 1. Oktober 2027 werden die Untersuchungsnachweise aus dem elektronischen Pass automatisch übermittelt. Der Antrag selbst muss weiterhin beim Krankenversicherungsträger gestellt werden. Wer einen Papierpass hat, schickt die Nachweise wie bisher selbst.
Wie sicher sind die Daten?
Die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Eintragen und abrufen darf sie nur gesetzlich berechtigtes medizinisches Fachpersonal. Jeder Zugriff wird protokolliert, Eltern können das Protokoll jederzeit einsehen.
Die Schwangere hat Einblick in die Einträge zu ihrer Schwangerschaft, obsorgeberechtigte Personen in jene des Kindes. Einzelne ÄrztInnen, Hebammen oder Krankenanstalten lassen sich für den Zugriff sperren.
Die Daten bleiben 30 Jahre gespeichert.
Künftig sollen die Befunde auch in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA einsehbar sein.
Welche Vorteile bringt die Umstellung im Alltag?
- Die Daten gehen nicht verloren, auch nicht bei Verlust oder Wechsel des Smartphones.
- Die Ergebnisse sind nach der Anmeldung auf mehreren Geräten abrufbar.
- Die Nachweise für das Kinderbetreuungsgeld werden automatisch übermittelt.
- Befunde lassen sich einfacher zwischen den behandelnden ÄrztInnen und Hebammen weitergeben.
Was bedeuten die wichtigsten Fachbegriffe im Eltern-Kind-Pass?
Wer den Eltern-Kind-Pass durchblättert oder den Erklärungen der ÄrztInnen folgt, begegnet einer Reihe von Abkürzungen. Die gängigsten:
- SSW: Schwangerschaftswoche. “14+3 SSW” bedeutet: 14 vollendete Wochen plus drei Tage.
- Anamnese: die medizinische Vorgeschichte, die im Gespräch erhoben wird.
- Anämie: Blutarmut.
- Rhesusfaktor: ein Merkmal der Blutgruppe. Ist die Mutter Rhesus-negativ und das Kind Rhesus-positiv, kann es zu einer Unverträglichkeit kommen.
- Fontanelle: die noch offenen Stellen zwischen den Schädelknochen des Babys.
- Grav.: Gravidität, also Schwangerschaft.
- extrauterin: außerhalb der Gebärmutter (zum Beispiel bei einer Eileiterschwangerschaft).
- Lues: Syphilis, eine sexuell übertragbare Infektion. Im Schwangerschaftsscreening wird über einen Bluttest auf Antikörper geprüft.
- HIV: humanes Immundefizienzvirus. Der Test ist fixer Bestandteil des Eltern-Kind-Pass-Programms.
- Toxoplasmose: Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii. Für gesunde Erwachsene meist harmlos, in der Schwangerschaft kann eine Erstinfektion das ungeborene Kind schädigen. Übertragen wird der Erreger vor allem durch rohes Fleisch, ungewaschenes Obst und Gemüse sowie Katzenkot.
- oGTT: oraler Glukose-Toleranztest. Zuckerbelastungstest zur Erkennung von Schwangerschaftsdiabetes.
- GDM: Gestationsdiabetes, also Schwangerschaftsdiabetes.
- Polyhydramnion: zu viel Fruchtwasser.
- Oligohydramnion: zu wenig Fruchtwasser.
- Hypertonie: Bluthochdruck.
- Plazenta: Mutterkuchen.
- APGAR: Test direkt nach der Geburt. Die Buchstaben stehen für Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen und Reflexe.
- Hüftdysplasie: eine angeborene Fehlbildung beziehungsweise unzureichende Ausreifung der Hüftgelenkpfanne. Bei früher Erkennung in den allermeisten Fällen gut behandelbar.
- PKU: Phenylketonurie, eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die im Neugeborenen-Screening erkannt wird.
- Skiaskopie: augenärztliche Methode zur Bestimmung von Fehlsichtigkeit (Kurz- oder Weitsichtigkeit).
- HBs-Antigen: Bestandteil des Hepatitis-B-Virus. Ist dieses Antigen im Blut nachweisbar, spricht das für eine Hepatitis-B-Infektion.
- Zervix: Gebärmutterhals.
- Abort: medizinischer Begriff für Fehlgeburt.
Häufige Fragen zum Eltern-Kind-Pass
Heißt es Mutter-Kind-Pass oder Eltern-Kind-Pass?
Seit 1. Jänner 2024 heißt der frühere Mutter-Kind-Pass offiziell Eltern-Kind-Pass.
Ist der Eltern-Kind-Pass kostenlos?
Ja. Bei ÄrztInnen mit Kassenvertrag sind alle vorgesehenen Untersuchungen kostenlos. WahlärztInnen verrechnen privat, ein Teil der Kosten wird ersetzt.
Welche Untersuchungen sind für das Kinderbetreuungsgeld nötig?
Zehn Untersuchungen: fünf in der Schwangerschaft und die ersten fünf des Kindes bis zum 14. Lebensmonat. Fehlt eine, werden grundsätzlich 1.300 Euro je Elternteil abgezogen.
Was ist seit 1. Oktober 2026 neu im Eltern-Kind-Pass?
Neu sind ein Gesundheitsgespräch, eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung, eine zweite Hebammenberatung, ein vierter Ultraschall und die Elternberatung.
Braucht man einen neuen Pass, wenn man schon einen Papierpass hat?
Nein. Der Papierpass gilt weiter. Die neuen Untersuchungen und Beratungen werden in einem Zusatzheft dokumentiert.
Ab wann ist der elektronische Eltern-Kind-Pass Pflicht?
Spätestens ab 1. Oktober 2027 für alle neu festgestellten Schwangerschaften. Familien mit Papierpass können ab 1. März 2028 freiwillig umsteigen.
Braucht man für den Eltern-Kind-Pass die ID Austria?
Nur für die App und den Webzugang zum elektronischen Pass. Die Untersuchungen und Beratungen sind auch ohne ID Austria möglich.
Weiterführende offizielle Informationen finden sich auf:
Autor:in:
Mag. Claudia Ohnesorg-Csik hat Handelswissenschaften an der WU Wien studiert und ist Mutter von zwei Töchtern. Wenn sie nicht gerade die Online Redaktion von NEW MOM führt oder Social Media Beiträge gestaltet, schreibt sie Artikel für das NEW MOM Magazin. Aktuelle Artikel