Seit 2017 hat jede junge Mutter nach der Entbindung Anrecht auf eine Betreuung durch eine Hebamme während des Wochenbetts.
Hebammenberatung in der Schwangerschaft
- Hebammenberatung:
- 1 Beratung durch die Hebamme zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche wird vollständig von der Krankenkasse bezahlt und ist ein Teil des Mutter-Kind-Passes (Eltern-Kind-Pass)
- 1 Hausbesuch (bzw. 1 Sprechstunde in der Hebammenordination) ab der 32. Schwangerschaftswoche.
- Bei ambulanter Geburt (Entlassung innerhalb 24 Stunden nach der Geburt): die werdende Mutter hat Anrecht auf 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. Schwangerschaftswoche.
- Bei einer Hausgeburt: 8 Hausbesuche oder Sprechstunden ab der 22. Schwangerschaftswoche. Betreuung während der Geburt zu Hause.
Betreuung nach Entlassung aus dem Krankenhaus für ALLE Mütter
- Täglich 1 Hausbesuch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt (oder bis zum 6. Tag nach einem Kaiserschnitt, Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt)
- Bei Bedarf 6 bzw. 7 weitere Hausbesuche (oder Sprechstunden in der Hebammenordination) vom 6. Tag bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt.
Kosten
- Keine Kosten für eine Hebamme mit Kassenvertrag.
- Eine Wahlhebamme wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen erfahren Sie direkt von Ihrer Wahlhebamme. Die Krankenkasse erstattet dann 80 % vom Kassentarif. Ausnahme ist die Hebammenberatung: Hier werden 100% rückerstattet.
Quelle: Österreichisches Hebammengremium
Autor:in:
Eva Sorantin ist Chefredakteurin von NEW MOM & all4family, Mutter von vier Kindern und beruflich schon seit über 20 Jahren in der Verlagsbranche im Bereich Familienmedien tätig. Wenn sie nicht…