Schwanger! Plötzlich dreht sich alles um den winzigen „Punkt“, der sich in der Gebärmutter eingenistet hat. Für seine Eltern wird er zum Zentrum der Welt und zur Kommandozentrale über ihren Terminkalender. Denn dieser füllt sich jetzt – schier schneller, als Zellen sich teilen können – mit Arztterminen und Meldefristen.
Erstes Trimenon (1. – 12. SSW)
Bis etwa in der 5. Schwangerschaftswoche der Herzschlag des Babys im Ultraschall zu erkennen ist, können die Füße erst einmal stillgehalten werden. Viele é„rzte überreichen den Mutter-Kind-Pass ohnedies erst nach diesem wichtigen ersten Check. Wenn die sensiblen Wochen überstanden sind, können Untersuchungen stattfinden, die auf den Gesundheitszustand des Ungeborenen schließen lassen.
- Zu 100 Prozent genaue Ergebnisse dürfen aber nicht erwartet werden, und verpflichtend ist davon keine.
In einigen Geburtsabteilungen werden pränataldiagnostische Screenings für Patientinnen des Hauses angeboten. Sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der favorisierten Krankenanstalt anzumelden ist also sinnvoll … und das nicht nur, wenn man dieses Service in Anspruch nehmen möchte. Vielmehr kann damit ein Bett für die Geburt reserviert werden.
Während man oft lange überlegt, wann und wie man die Familie und liebe Freunde mit der großen Neuigkeit überrascht, müssen dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin unmittelbar nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.
- Denn das Mutterschutzgesetz schützt werdende Mütter und Ungeborene, und so sind nun einige Tätigkeiten nicht mehr erlaubt und ausreichend Pausen sind einzuhalten.
- Auch kann der Beginn des gesetzlich geregelten Mutterschutzes berechnet werden, der acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin in Kraft tritt.
Zweites Trimenon (13.-28. SSW)
Das Hebammengespräch in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
- Dort können beispielsweise Fragen zu einem gesundheitsfördernden Lebensstil in der Schwangerschaft oder zu möglichen Geburtsorten gestellt und psychosoziale Belastungen besprochen werden. Je früher man sich dafür einen Termin ausmacht, desto besser! Denn freiberuflich tätige Hebammen sind Mangelware.
- Wer eine Hausgeburt plant oder für die erste Zeit mit dem Neugeborenen eine Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich mit der Hebammensuche ebenfalls nicht allzu lange Zeit lassen. So schlecht es mit der flächendeckenden Hebammenversorgung aussieht, so rar ist auch die kinderärztliche Abdeckung. In manchen Regionen ist in Praxen kaum ein Platz zu ergattern.
- Doch Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, bei denen nach der Geburt das Kind im Fokus steht, gehören in fachkundige Hände. Einige Untersuchungen sind zudem an das Kinderbetreuungsgeld geknüpft und Bedingung für dessen Erhalt. Am besten greift man also schon in der Schwangerschaft zum Telefon und kündigt den erwarteten Nachwuchs in einer Kinderarztpraxis an. Denn die erste Untersuchung steht bereits in der ersten Lebenswoche am Plan. Bleibt man ein paar Tage im Krankenhaus, wird sie dort bestimmt erledigt.
Möchte man allerdings schnellst möglich aus dem Krankenhaus nach Hause gehen, ist der erste Kinderarztbesuch selbst zu organisieren. - Wer einen Papamonat nehmen möchte, hat spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Beginn anzukündigen. Sobald das Baby geboren ist, muss der Vater die Geburt am Arbeitsplatz melden und spätestens eine Woche nach der Geburt den tatsächlichen Antrittszeitpunkt des Papamonats fixieren.
Pränataldiagnostische Untersuchungen
- Ab der 10. SSW: Non Invasive Prenatal Test (NIPT)
Labortest, der Erbinformation außerhalb von Zellen des Ungeborenen im Blut der werdenden Mutter auf Trisomien und andere Chromosomenveränderungen untersucht - 11.–14. SSW: Nackentransparenz
Ultraschallvermessung für Hinweise auf das Vorliegen einer Chromosomenveränderung - 11.–14. SSW: Combined Test
Ultraschalluntersuchung in Kombination mit zwei Bluttests aus mütterlichem Blut für eine Wahrscheinlichkeitsberechnung auf Trisomien und anatomische Fehlbildungen - 20.–22. SSW: Organscreening
Detaillierte Ultraschalluntersuchung aller kindlichen Organe
Mütterliche Gesundheitschecks im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Vorsorge
Für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes vorgeschrieben – alle anderen Untersuchungen sind optional!
- Untersuchung: Bis Ende der 16. SSW (inkl. Blutuntersuchung)
- Untersuchung: 17.–20. SSW (inkl. interner Untersuchung)
- Untersuchung: 25.–28. SSW (inkl. Blutuntersuchung und oralem Blutzuckertoleranztest)
- Untersuchung: 30.–34. SSW
- Untersuchung: 35.–38. SSW
Drittes Trimenon (29.-40. SSW)
Das letzte Schwangerschaftsdrittel bietet sich für einen Geburtsvorbereitungskurs und Schwangerschaftsgymnastik an. Denn auf der Zielgeraden beschäftigen werdende Eltern oft Fragen rund um den Ablauf einer Geburt, Atemtechniken und darüber, was sie am Tag X am besten zu Hause haben sollten.
- Einkäufe werden getätigt,
- Babywäsche wird gewaschen,
- für die Zeit des Wochenbetts vorgekocht und das Gefrierfach gefüllt.
- Neugekaufte Babyutensilien sollten nicht eingepackt gelagert, sondern ausgepackt werden, damit sich Dämpfe, die aus manchen Materialien entweichen, verflüchtigen können, bis das Baby die Sachen braucht.
- Das gilt auch für Malerarbeiten im Kinderzimmer. Der Duft nach frischer Farbe ist für Neugeborene nämlich zu intensiv, selbst wenn diese ungiftig ist.
- Für größere Anschaffungen oder Spezialanfertigungen sollten ausreichend Vorlauf- und Lieferzeiten einkalkuliert werden, damit alles rechtzeitig da ist … auch wenn das Baby ein paar Wochen vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt.
Denn der errechneten Geburtstermin gilt nur als Anhaltspunkt, pünktlich halten ihn Babys selten ein. Diese Unplanbarkeit versetzt Familien, die bereits Kinder haben, mitunter in Stress. Wer passt auf sie auf, wenn plötzlich die Wehen einsetzen? Spätestens jetzt sollte man überlegen, wer die Kinderbetreuung während der Geburt übernehmen kann. Wenn Geschwisterkinder noch nie von den Großeltern oder einem Babysitter allein versorgt wurden, wird es höchste Zeit, ihnen dieses Highlight gut zu verkaufen und bis zur Geburt noch ein paar Mal zu erproben. Natürlich inklusive „Übernachtungsparty“!
- Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, wenn der Mutterschutz beginnt, kann das Wochengeld beantragt werden.
Zum Grande Finale wird die Kliniktasche gepackt. Danach gönnt man sich am besten noch ungestörte gemeinsame Abende und lässt erstmal den Terminirrsinn hinter sich.
Nach der Geburt
Unmittelbar nach der Geburt wird das Baby von der Hebamme oder einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin von Kopf bis Fuß inspiziert. Bei dieser sogenannte Neugeborenenuntersuchung wird unter anderem auf die Ausscheidung, den Zustand der Haut, Missbildungen und das Vorhanden von Reflexen geachtet. Ausserdem wird beobachtet ob sich das Baby an das Leben außerhalb des Mutterleibs gut angepassen kann.
Diese Untersuchung zählt nicht zu jenen, die für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes vorgeschrieben sind.
Für die erste Mutter – Kind – Pass – Untersuchung sollte daher in einer kinderärztlichen oder allgemeinmedizinischen Praxis innerhalb der ersten Lebenswoche ein Termin vereinbart werden, wenn diese Untersuchung nicht bereits im Rahmen des Krankenhausaufenthalts gemacht werden kann. Denn es müssen 48h nach der Geburt vergangen sein und so muss diese Untersuchung selbst organisiert werden, sollte man zu dieser Zeit lieber schon zu Hause sein.
Für die Familien geht es aber auch im Sauseschritt mit den Amtswegen weiter.
- Schließlich muss der neue Erdenbürger gemeldet werden. Der erste erforderliche Schritt, die Anzeige der Geburt, erfolgt unmittelbar nach derselben durch die Hebamme. Damit kann am zuständigen Standesamt (die Zuständigkeit bezieht sich auf den Geburts-, nicht den Wohnort) die Geburtsurkunde für das Neugeborene ausgestellt werden.
- Da eine gesetzliche Meldepflicht besteht, muss man zudem einen Meldezettel ausfüllen. Erfolgt die Wohnsitzanmeldung nicht gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt, muss sie binnen drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtsstation bei der Meldebehörde des Wohnsitzes (z. B. Gemeindeamt) vorgenommen werden.
- Und weil man gerade so im Flow ist, kann man nun auch noch die (österreichische) Staatsbürgerschaft der Kinder eintragen und einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen lassen. Dafür heißt es allerdings wieder auf das Standesamt zurück … oder zur Vertretungsbehörde des Heimatlandes.
- Da Kinder laut Gesetz bei Mutter und Vater mitversichert sein müssen, bedarf es einer Meldung an die Sozialversicherung. Die geschieht durch das zuständige Standesamt im Anschluss an die Geburtsanzeige. Das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt beantragt werden. Welches System – Pauschalsystem oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – passender ist, sollte im Vorfeld gründlich überlegt und durchgerechnet werden. Denn hat man es erstmal beantragt, ist der Umstieg auf das andere System nur binnen 14 Tagen ab erstmaliger Antragstellung möglich und ein unnötiger Mehraufwand.
Mit dem positiven Schwangerschaftstest in der Hand beginnt also nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern wird eine Lawine an Terminen losgetreten. Es gibt nun wahrlich viel zu tun. Doch darüber sollten nie die kleinen Momente vergessen werden, in denen die Zeit stillsteht und nichts, aber auch wirklich gar nichts wichtiger und schöner ist, als miteinander glücklich zu sein.
Eltern-Kind-Pass
Der Eltern-Kind-Pass gibt Übersicht über die wichtigsten notwendigen Termine.
Kindliche Gesundheitschecks im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Vorsorge (kurz EKP)
Für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes vorgeschrieben!
Diese Untersuchungen sind, sofern sie von VertragsärztInnen der Krankenversicherungsträger durchgeführt werden KOSTENLOS.
- EKP – Untersuchung des Kindes: Bis zum Ende der 1. Lebenswoche
- EKP – Untersuchung des Kindes: 4.–7. Lebenswoche (inkl. orthopädischer Untersuchung)
- EKP – Untersuchung des Kindes: 3.–5. Lebensmonat
- EKP – Untersuchung des Kindes: 7.–9. Lebensmonat (inkl. HNO-Untersuchung)
- EKP – Untersuchung des Kindes: 10.–14. Lebensmonat(inkl. Augenuntersuchung)
INFOS zum Eltern-Kind-Pass
Autor:in:
Katharina Wallner ist frei praktizierende Hebamme, Pädagogin und unterrichtet an der Fachhochschule Campus Wien am Studiengang Hebammen. Sie begleitet Familien von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Aktuelle Artikel